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Autor Thema: Verdrehungs- und Verleumdungspresse  (Gelesen 1571 mal)

S
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Verdrehungs- und Verleumdungspresse
Autor: 08. Juli 2016, 10:22
Ich meine, folgende Diskussion verdient einen besonderen Strang:

Zwangsvollstreckung - Rundfunkgebühr: Stadt zahlt bei Schwarzsehern drauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17530.msg126338.html#msg126338

Es hört nicht auf, mich diese Antwort des Presserats zu wundern:

Zitat
Grundlage unserer Prüfung war Ziffer 2 (Sorgfalt) des Pressekodex. Danach sind die Redaktionen verpflichtet, zur Veröffentlichung bestimmte Informationen mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen und wahrheitsgetreu wiederzugeben. Bei dem Begriff "Schwarzseher" handelt es sich um eine umgangssprachlich gebräuchliche Bezeichnung für Personen, die den Rundfunkbeitrag nicht zahlen. Dass der Begriff, den die Redaktion verwendet, eine negative Wertung enthält, ist presseethisch nicht zu beanstanden. Denn nach geltendem Recht handelt es sich um einen Pflichtbeitrag; wer ihn nicht zahlt, handelt - unabhängig von anderslautenden Rechtsauffassungen und entsprechenden Klagen - illegal. Insofern sind auch Verstöße gegen die Ziffern 13* und 12** des Pressekodex nicht ersichtlich.

Zwar mag ich die Parole "Lügenpresse" nicht, aber mit dieser Antwort des Presserats ist das ein Euphemismus.

Mit welcher Energie wird etwas verteidigt, was man nicht verteidigen kann.

Sie definieren "Schwarzseher" um, und erklären ihre eigene Verdrehung zu Umgangssprache.

"Schwarzseher" sei kein "Seher", diese Verletzung des Sprachgefühls sei ja, weil der Begriff umgangssprachlich sei
(Siehe Diskussion im ursprünglichen Strang).

Für wie blöd hält uns die Presse?!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. August 2016, 23:38 von Bürger«

S
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Re: Verdrehungs- und Verleumdungspresse
#1: 08. Juli 2016, 11:44
Und da haben wir den uns bekannten Michael Hanfeld:

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/auf-die-fanmeile-sollte-man-nicht-mit-der-falschen-flagge-gehen-14327384.html

Er beklagt sich, dass provozierende Journalisten bespuckt werden.

Im besetzten Palästina, im besetzten Jerusalem, werden Leute allein wegen ihrer Herkunft oder Religion nicht nur bespuckt, sondern enteignet, diskriminiert, vertrieben, unterdrückt, ermordet. Und das ist der Staat Israel per definitionem.

Herrn Hanfeld verharmlost es mit Gänsefüßchen:

Zitat
Ein Neunzehnjähriger, der sich als „eher links“ bezeichnet, sagt, so etwas gehöre sich bei einem Spiel der deutschen Nationalmannschaft nicht, und ergeht sich über die „Verbrechen“, welche die Israelis an den Palästinensern begingen.

Alle ja Antisemiten. Verleumdung durch die Antisemitismuskeule.

Wünschen wir uns solche Presse anstatt Rundfunk?

Wichtig ist lediglich die Vielfalt. Aber gerade wenn es um gewisse Themen geht, gibt es eine Gleichschaltung.

P.S. bezüglich spucken:

http://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/jerusalem-bespuckt-und-gedemuetigt-in-der-heiligen-stadt-1942956.html?printPagedArticle=true#pageIndex_2


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a

azdb-opfer

Re: Verdrehungs- und Verleumdungspresse
#2: 08. Juli 2016, 13:44
Pressekodex Ziffer 2:
Zitat
Ziffer 2 – Sorgfalt
Recherche ist unverzichtbares Instrument journalistischer Sorgfalt. Zur Veröffentlichung bestimmte Informationen in Wort, Bild und Grafik sind mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen und wahrheitsgetreu wiederzugeben. ...

Pressekodex Ziffer 9:
Zitat
Ziffer 9 – Schutz der Ehre
Es widerspricht journalistischer Ethik, mit unangemessenen Darstellungen in Wort und Bild Menschen in ihrer Ehre zu verletzen.


Zitat
.. nach geltendem Recht handelt es sich um einen Pflichtbeitrag; wer ihn nicht zahlt, handelt - unabhängig von anderslautenden Rechtsauffassungen und entsprechenden Klagen - illegal.

Irrtum: Die EU-Grundrechtecharta ist verbindliches und höherrangiges EU-Recht. Politik und Justiz handeln illegal.

Zitat
Bei dem Begriff "Schwarzseher" handelt es sich um eine umgangssprachlich gebräuchliche Bezeichnung für Personen, die den Rundfunkbeitrag nicht zahlen. Dass der Begriff, den die Redaktion verwendet, eine negative Wertung enthält, ist presseethisch nicht zu beanstanden.

Wenn Propaganda "presseethisch nicht zu beanstanden" ist, hat der Presserat versagt. Der Begriff "Schwarzseher" bezeichnet Personen, die den Rundfunkbeitrag nicht zahlen und ARD/ZDF ansehen. Wenn Nichtnutzer vorsätzlich als Schwarzseher verleumdet werden, muss sich die Presse nicht wundern, wenn der Begriff "Lügenpresse" irgendwann Umgangssprache wird.

Wenn der Presserat nicht unglaubwürdig werden will, sollte er seine Bewertung schnellstmöglich zurückziehen und eine "Gegendarstellung" veröffentlichen.


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R
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Re: Verdrehungs- und Verleumdungspresse
#3: 11. Juli 2016, 12:31
Es kann allenfalls von " mutmaßlichen Schwarzsehern" gesprochen werden. Alles andere ist illegal.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

 
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