Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Weitere Vorgehensweise nach Urteil vom VG  (Gelesen 1138 mal)

S
  • Beiträge: 6
Weitere Vorgehensweise nach Urteil vom VG
Autor: 24. Juli 2016, 17:22
Alles hier rein fiktiv.

Hallo vom "System" geschädigte Artgenossen

Zu aller erst einmal ein riesen Lob an dieses Forum. Was mir sehr geholfen hat, allgemein sowie dann auch bei der Verfassung meiner Klageschrift.

Aber vorab eine kurze Zusammenfassung was bisher geschah:

- Person A wohnt und lebt in Bayern, mehrfach in diesem umgezogen und immer mit teils 1/2 jährlicher Verzögerung vom tollen Beitragsservice gefunden worden und mit Infopost zugespamt.
- Person A hat bisher nie auch nur einen einzigen Cent an diese Verbrecher bezahlt.
- ca. Oktober 2015 hat sich der Ton des BS in den netten Briefchen deutlich verschärft über "Vielen Dank für ihre Anmeldung", "Vielen Dank für die vereinbarte Ratenzahlung über 50€/Monat", "Ihr Kontostand weist einen sehr hohen Negativbetrag auf", etc...
- Person A hat daraufhin eine nette Klageschrift über ca. 10 Seiten verfasst und beim zuständigen VG Klage eingerreicht welche auch prompt zugelassen wurde.

Nach mehreren Monaten kam nun die Tage das Urteil. Wie erwartet abgewiesen.
Sehr spannend finde ich, dass sich laut Urteil gleich 3 Richterinen (gibts das Wort überhaupt ?^^) mit meinem "Fall" beschäftigen mussten.
In über 60 Punkten wird sehr ausführlich (weiter hinten auch in sehr excellentem juristen-deutsch) auf das Thema Beitragsservice eingegangen.

Aber kurz und knapp, wie wir es aus zig Urteilen hier im Forum kennen, alles rechtens obwohl ich nie einen ordentlich Mahnbescheid oder überhaupt Festsetzungsbescheide oder sonst etwas erhalten habe. Mir bekannt ist nur das "Standardschreiben" vom BS über das illegal eröffnete Konto sowie dessen sehr hohen Negativstand.

Jetzt die Masterfrage. Wie gehts nun weiter ? Wird der BS das ganze an einen Gerichtsvollzieher abtreten um irgendwie an das Geld kommen zu können ?
Macht es sinn in Berufung zu gehen ? (alternativ laut Urteil wäre auch eine mündliche Verhandlung zulässig)
Wenn Berufung dann wie am besten ? Ohne Anwalt wird auf nächst höherer Instanz ja nichts mehr gehen oder ?

Hoffe auf rege Beteiligung von den Fachleuten hier  :D


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Juli 2016, 20:54 von René«

 
Nach oben