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Autor Thema: Vor einer Haftstrafe Barzahlung anbieten?  (Gelesen 2716 mal)

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Vor einer Haftstrafe Barzahlung anbieten?
Autor: 23. Juni 2016, 19:41
1. Müsste man trotzdem die Haftstrafe büßen wenn man kurz vorher um es zu vermeiden den fälligen Betrag + Zinsen anbietet?
Ich vermute mal die Einleitung und Planung kostet ja auch.
Inkl. anrücken der exekutiven Staatsmächte, Gehalt der Beamten, Benzinkosten, Platzreservierung im Knast.

2. Wie oft wurde bisher diesbezüglich Haftstarfe angeordnet?
Ich kenne nur Timmermann und Baumert die das machen mussten.

Geht das Spiel aber wieder von vorne los.
Frau Baumert muss doch auch immer noch zahlen, das wird sie ja nicht tun, muss sie dann bald wieder ins Gefängnis?


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H
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Jeder Tag, den ein Beitragsschulder im Gefängnis sitzt, muss durch den Gläubiger (Beitragsservice oder Landesrundfunkanstalt) bezahlt werden. Die Tagessätze liegen je nach Gefängnis meist bei 100-150€ pro Tag, also 3000-4500€ pro Monat. Nach 6 Monaten Beugehaft muss der Schuldner wieder entlassen werden - auch wenn er sich weiterhin weigert die Vermögensauskunft abzugeben.

Offiziell kann der Gläubiger zwar die Haftkosten vom Schulder zurückfordern, aber wenn der Schuldner Hartz IV bezieht und kein Vermögen besitzt hat der Gläubiger halt Pech gehabt  >:D
Da ein Titel erwirkt wird, kann der Gläubiger bis zu 30 Jahre lang vollstrecken, falls der Schuldner wieder zu Geld kommen sollte.

Das ganze ist also nur für Leute empfehlenswert, die langfristig keine Chance haben, einen normal bezahlten Job zu finden.



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m

mb1

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1. Man kann bei jedem Gerichtsvollzieher bar bezahlen.

2. Selbst bei der abholenden Polizei kann man bar bezahlen.


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Klage 2 eingereicht (03/2017)
Rundfunkbeitrag Zahlung: 01/2013 - heute: 339,64 €
Klage 1 rechtskräftig abgewiesen (01/2016)

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1. Man kann bei jedem Gerichtsvollzieher bar bezahlen.

2. Selbst bei der abholenden Polizei kann man bar bezahlen.

1. Ist aber nicht der Häring Style oder?

Fallen weitere Kosten an wie bei der Vollstreckung
§5 BbgKostO ?


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1. Müsste man trotzdem die Haftstrafe büßen wenn man kurz vorher um es zu vermeiden den fälligen Betrag + Zinsen anbietet?
Ich vermute mal die Einleitung und Planung kostet ja auch.
Inkl. anrücken der exekutiven Staatsmächte, Gehalt der Beamten, Benzinkosten, Platzreservierung im Knast.

Nicht, dass es dir als Bestechungsversuch eines Polizeibeamten angehängt wird.  :police:


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"Die Geschichte des Fernsehens ist eine Geschichte voller Missverständnisse. Dabei hat dieser kleine Kasten vielleicht mehr für die Verblödung der Menschheit getan als jedes andere Medium." - Oliver Kalkofe, Kalkofes letzte Worte, Eichborn, 1997, S. 22

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Nö, für den Fall ist ja klar die wollen ja immer noch die Kohle und Haftkosten vermeiden, vermutlich, sich ist man sich das aber nicht.
Und zum Glück hat man einen offenen Geldtrabsporter gefunden, zum Glück.
Aber es klärt eben nicht was noch so anfallen würde. Wäre ja eh Worst Case (schlimmster anzunehmender Fall)

Hab hier mal ne Übersicht gefunden bezüglivh Haft wegen Schulden.
Falls das passt...

Anwaltskanzlei Heckmann - Privatinsolvenzanwalt
- http://www.heckmann.net/haftbefehl-gerichtsvollzieher/


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