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Autor Thema: Forderungen berechtigt? (Reduzierter Beitrag bei 'Untermiete')  (Gelesen 1270 mal)

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  • Beiträge: 3
Hallo,

Person A kümmert sich gerade um einen Fall in der Familie. Person B muss auf Grund Ihrer Behinderung nur einen reduzierten Beitrag zahlen (bis vor kurzem noch gar nichts, aber die holen sichs halt von jedem von dem was zu holen ist).

B lebt in einem Mehrfamilienhaus mit 6 Parteien.

Vor einigen Monaten hat sich Person C dort angemeldet. C war bis auf 2 Wochen aber Arbeitslos, hatte sich bei seiner alten Harz 4 stelle abgemeldet aber 'versaeumt' (aka zu faul) sich bei der neuen komplett anzumelden und sitzt seit einigen Wochen im Gefaengnis.

Jetzt geht die GEZ her, kassiert fleissig bei Person B, und zusaetzlich schickt Sie immer wieder Forderungen an den Person C.

A hatte schonmal beim Service^WEinzugsservice angerufen, den Fall geschildert und man hat dem Sachbearbeiter angehoert, dass er sich das Lachen verkneifen musste, nach dem Motto: Hoehoe, die zahlt ja nur reduziert, jetzt wird hier voll gezahlt.

Daraus ergeben sich folgende Fragen:

1. Ist das so korrekt, dass wenn jemand quasi zur Untermiete ist, dort aber nicht mal wirklich lebt sonder nur postalisch erreichbar ist, dass dieser Umstand den reduzierten Beitrag eines Behinderten 'ueberschreibt'?

2. Wenn er Arbeitslos ist, aber versaeumt hat Harz 4 anzumelden, muss er dann GEZ zahlen (und wie sieht es mit der Haftzeit aus)?

3. Kann man der GEZ vielleicht sogar ans Bein pinkeln, wegen der doppelabrechnung fuer einen Haushalt die sie gerade fahren?... und damit sie schoen warme Fuesse haben ;)

4. Wie soll A weitermachen?

P.S.: mann, die captachas hier sind so gut wie unleserlich, brauchtws wirklich eine 3 fach absicherung?

Edit Uwe
Wichtig für Sie:
Fragen so genau wie möglich stellen. Angaben über Namen, Orte und sonstige Daten vermeiden. Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Firma B“, „Ort C“ usw. verwenden, um Ihr Anliegen hypothetisch zu beschreiben


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Juni 2016, 20:58 von Uwe«

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  • Beiträge: 1.542
Wenn der Knacki K als Beitragsschuldner festgestellt wird, dann braucht ja der "Reduzierte Beitragsschuldner" R nicht mehr zahlen, oder K schreibt in seinen Widerspruch: Ich bewohne die Wohnung nicht, da es mir als Knacki nicht möglich ist. Knackis sind innerhalb des Wohnens in der JVA per se befreit, außerdem bezahlt ja R schon für die Wohnung.
Aber er muß schon widersprechen (von wegen faul oder nichts auf die Reihe kriegen...)


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