Hat Person A da was übersehen,
Vermutlich eine ganze Menge.
Gesellschafter SIND Inhaber aller Firmen, an denen sie als Gesellschafter beteiligt sind, egal, ob sie nach außen hin auftreten oder als "stille Gesellschafter" nirgendwo bekannt sind.
Grundrechte gelten nur für natürliche Personen; die Rechte juristischer Personen folgen aus Handels- und Wettbewerbsrecht u.e.a.m.
Kompliziert wird es u. U. bei Firmengeflechten, wo eine sog. Muttergesellschaft Tochtergesellschaften hat, die wiederum Tochtergesellschaften führt, an denen die ursprüngliche Muttergesellschaft ebenso beteiligt ist, würde diese doch quasi für sich selbst als Muttergesellschaft Beiträge abführen, aber auch als Gesellschafter, also Inhaber, der Tochterfirma ihrer Tochterfirma.
Letztlich werden Unternehmen doppelt bis mehrfach belastet; überdies jede natürliche Person, sofern sie zusätzlich Gesellschafter eines Unternehmens ist.
Im ganzen Rundfunkbeitragssystem stimmt so einiges nicht.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;