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Autor Thema: Durch RF-Beitrag finanzierte Einrichtungen, die zugleich Beitragsschuldner sind?  (Gelesen 1930 mal)

S
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Hallo ins Forum. :)

Ör-Rundfunkanstalten und Landesmedienanstalten sind ja nach § 5 Absatz 6 Punkt 1 RBStV von der RF-Beitrags-Pflicht ausgenommen.

Wie sieht es beispielsweise mit KEF und BS aus? Sind diese auch selbst "Beitragsschuldner"?

Ich denke mal, dieser Aspekt stellt das Sahnehäubchen vom Selbstbereicherungsmechanismus "örR" dar.

Auch der riesige Rattenschwanz von "örR" - das nahezu unüberschaubare Firmengeflecht - wird wohl von der neuerlichen Abgabepflicht nicht ausgeschlossen sein.

Es liegt die Vermutung nahe, dass sich das "örR"-System (also inkl. KEF, BS, usw.) selbst munter Bescheide hin und her schiebt, somit die eigenen "Kosten" - und somit auch die eigenen "Bedarfe" künstlich in die Höhe treibt. Letzten Endes kommen wohl all jene "Beitragsschuldner" für diesen paradoxen Umstand auf, welche nicht die glorreichen Empfänger des sog. RF-Beitrages sind.

Bei welcher Stelle - welche auch angehalten ist zu antworten - könnte man in welcher Form eine Anfrage stellen nach einer vollständigen Aufzählung von:

   Durch RF-Beitrag finanzierte Einrichtungen, die zugleich Beitragsschuldner sind?

Wie sind diese RF-Beitrags-Kosten, welche ja automatisch einen künstlichen Mehr-"Bedarf" generieren, rechtlich zu bewerten? Gibt es Parallelen in Rechnungswesen, Buchhaltung?


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Da es ja nun einmal kein Behörden sind, (Behörden werden aus ehrlichen Steuermitteln bezahlt), sondern Unternehmen, fließen auch Rundfunkbeitragsausgaben ganz sicher in die Wirtschaftlichkeitsrechnung ein.

Wenn also die mit dem Rundfunksystem verbandelten Unternehmen auch Rundfunkbeiträge zahlen, erhöht das ihre Kosten, die zu höheren den Rundfunkunternehmen in Rechnung gestellten Preisen führen, die die Rundfunkunternehmen freilich zu tragen haben und daraus folgernd den Staat ersuchen, dem Bürger einen noch höheren Rundfunkbeitrag aufzuerlegen, damit sie weitestgehend kostendeckend werkeln können.

Solange der Bürger hier mitspielt, ist das ein Faß ohne Boden.


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S
  • Beiträge: 221
Bei welcher Stelle - welche auch angehalten ist zu antworten - könnte man in welcher Form eine Anfrage stellen nach einer vollständigen Aufzählung von:

   Durch RF-Beitrag finanzierte Einrichtungen, die zugleich Beitragsschuldner sind?

Hat niemand eine Idee?

Wer ist der richtige Ansprechpartner in dieser Sache?

Was ist die richtige Form für so eine Anfrage? Antrag auf Auskunft nach dem IFG?


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k
  • Beiträge: 110
Na es geht doch um Beitragsverwaltung, also liegen diese amtlichen Informationen nicht zuletzt bei der Gemeinschaftseinrichtung Beitragsservice. Da dort wohl nicht mehr auf E-Mails an service@rundfunkbeitrag.de (siehe Anfragen bei fragdenstaat.de) reagiert wird, gibt es hier die alternative Adressatmöglichkeit (aktueller Tätigkeitsbericht des SWR-Rundfunkbeauftragten für Datenschutz):
Zitat
Routinemäßige Datenschutzaufgaben im Bereich des Gebühreneinzugs werden gemäß § 11 Abs. 2 RBStV von der internen Datenschutzbeauftragten des zentralen Beitragsservices, Frau Kerstin Arens, vor Ort in Köln wahrgenommen. Sie wurde bereits 2003, damals noch bei der GEZ, für dieses Amt bestellt. Mit ihr stehe ich in ständigem Austausch über datenschutzrechtliche Themen des Beitragsservices und diesbezüglich zu treffenden Maßnahmen. Als Mitglied des Arbeitskreises der Rundfunkdatenschutzbeauftragten ist sie zudem ins Netzwerk der Kontrolle im Rundfunkbereich eingebunden (vgl. Ziff. 7.4). In ihrem jährlichen Bericht dokumentiert die Datenschutzbeauftragte ihre Beratungs-, Informations- und Überwachungstätigkeit und ist oft erster Ansprechpartner bei Datenschutzbeschwerden (datenschutz@beitragsservice.de).

Zumal Datenschutzbeauftrage i.d.R. auch die Beauftragten für Informationsfreiheit sind, es im Grunde aber egal ist wie und wo die angefragte Stelle das Auskunftersuchen erhält.

Auskunftsersuchen nach dem IFG, sollte eine einfache Anfrage sein. Ganz hilfreich im Zusammenhang IFG: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19379.msg125820.html#msg125820

Intressant wären separat die Anfragen an die Datenschutzbeauftragte,
- was mit E-Mails an die bisher auch selbspublizierte Adresse service@rundfunkbeitrag.de geschieht und was die alternativen E-Mail Adressen (kein Kontaktformular) sind, wo doch der neue Jahresbericht des Beitragsservice gerade auch vom E-Mail-Verkehr spricht
- der Übermittlung ihrer jährlichen Tätigkeitsberichte, wovon der SWR-Rundfunkbeauftragten für Datenschutz im letzten Satz des o.g. Zitats spricht

Bitte weiterberichten  (#)


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