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Autor Thema: Begründung: Keine Zeit?  (Gelesen 6190 mal)

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Re: Begründung: Keine Zeit?
#15: 16. Juni 2016, 19:21
kann man damit den  "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" angreifen?

- Beitragspflichtig ist wer schläft.
- Ein Beitrag ist ja der Ausgleich für einen Vorteil.
- Was ist das für ein Vorteil wenn ich im Schlaf örR-Wellen in meinem Schlafzimmer habe oder nicht?


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Re: Begründung: Keine Zeit?
#16: 16. Juni 2016, 20:40
Zitat
1. zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist [2.] oder genutzt wird [1.] und

1. RundfunkBeitrag ist der Ausgleich für Nutzung (genutzt!) der Wohnung. Die Wohnung wird benutzt, ihr Zustand verschlechtert sich, Beitrag als Entschädigung.

2 . Wenn die Wohnung "zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist", dann kommt die mögliche Nutzung ins Spiel. Wenn die Wohnung geeignet ist, dann existiert auch die Möglichkeit der Nutzung. Mögliche Nutzung --> mögliche Verschlechterung der Wohnung --> Beitrag als Ausgleich des möglichen Schadens in folge der Nutzung.

Somit der Beitrag -  Ausgleich für mögliche und tatsächliche Nutzung der Wohnung.

Wer schläft, nutzt die Wohnung aktiv und hat gleichzeitig auch die Möglichkeit, Rundfunk zu empfangen. Wenn er diese Möglichkeit nicht in Anspruch nimmt und schläft, dann selbst schuld. Möglichkeit ist ja da.

Beitrag als Ausgleich der Nutzung kann nicht sein, da für diesen Zweck Miete existiert.

Rundfunkbeitrag entsteht mit der möglichen und tatsächlichen Nutzung der Wohnung. So zum Beispiel starten Miete und Rundfunkbeitrag parallel seit Beginn des Mietverhältnisses.


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  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Re: Begründung: Keine Zeit?
#17: 17. Juni 2016, 00:37
Wer schläft, nutzt die Wohnung aktiv und hat gleichzeitig auch die Möglichkeit, Rundfunk zu empfangen.

Nein, Schlaf ist doch ein lebenswichtiger Zustand, der, solange wie eingetreten,
die Rundfunknutzung unmöglich macht.

Und wenn aufgrund bestimmter Lebensumstände
( bspw. Arbeit, Einkauf, Kinder, Ehepartner, Freunde, Weiterbildung, Hobbys, soziales Engagement
usw. )
in der restlichen Zeit ebenfalls keine Rundfunknutzung möglich ist,
dann gibt es doch keine Möglichkeit der Rundfunk-Nutzbarkeit.



Und: Ich ein Wohnungsmieter, ja,
aber die von mir angemietete Wohnung und ich haben doch keine Möglichkeit,
elektromagnetische Rundfunkwellen zu empfangen.
Weil weder diese Wohnung noch ich in irgend einer Weise Rundfunkwellen-Empfangstauglich ausgestattet sind.

Meine Meinung bleibt jedenfalls:
Wer keine Zeit und auch keine Empfangsgeräte hat,
hat auch keine Möglichkeit der Rundfunknutzung und auch keine Möglichkeit von Rundfunkempfang.

Markus


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