Wer schläft, nutzt die Wohnung aktiv und hat gleichzeitig auch die Möglichkeit, Rundfunk zu empfangen.
Nein,
Schlaf ist doch ein
lebenswichtiger Zustand, der, solange wie eingetreten,
die
Rundfunknutzung unmöglich macht.
Und wenn aufgrund bestimmter Lebensumstände
( bspw. Arbeit, Einkauf, Kinder, Ehepartner, Freunde, Weiterbildung, Hobbys, soziales Engagement
usw. )
in der restlichen Zeit ebenfalls keine Rundfunknutzung möglich ist,
dann gibt es doch keine Möglichkeit der Rundfunk-Nutzbarkeit.
Und: Ich ein Wohnungsmieter, ja,
aber die von mir angemietete Wohnung und ich haben doch keine Möglichkeit,
elektromagnetische Rundfunkwellen zu empfangen.
Weil weder diese Wohnung noch ich in irgend einer Weise Rundfunkwellen-Empfangstauglich ausgestattet sind.
Meine Meinung bleibt jedenfalls:
Wer keine Zeit und auch keine Empfangsgeräte hat,
hat auch keine Möglichkeit der Rundfunknutzung und auch keine Möglichkeit von Rundfunkempfang.
Markus