Hallo zusammen,
Person I bewohnt seit Mitte 2015 allleine eine Wohnung und erhält seither regelmäßig Schreiben vom "Beitragsservice", denen er immer brav widerspricht. I ist als Student eingeschrieben und hat vorgerechnet, dass er manchmal deutlich weniger Geld als Hartz-4-Empfänger zur Verfügung hat, sehr oft weniger als Hartz-4-Empfänger mit Nebenjob und manchmal auch weniger als Bafögempfänger mit Nebenjob, die sich allesamt von der GEZ befreien lassen können. I kann dies als Nicht-Leistungsbezieher allerdings nicht. Das sieht er als unzulässigen Eingriff in sein verfassungsmäßig garantiertes Existenzminimum. Einwürfe wurden jedoch mit den obligatorischen Phrasen beantwortet wie die, dass Gehaltsnachweise nicht berücksichtig werden können. Auch weitere Widersprüche von I wurden für nichtig befunden. Etwa der Vorwurf der Benachteiligung von Einzelpersonen und dass der "Rundfunkbeitrag" eine Steuer sei.
Im letzten Brief hat I mit einer Klage gedroht, sollte der "Beitragsservice" nicht auf der Stelle seine Forderungen einstellen. Der "Beitragsservice" antworte I damit, dass er, sollte er wirklich den Klageweg bestreiten wollen, bitte innerhalb von vier Wochen noch einmal Bescheid gibt, da man in dem Fall einen rechtsmittelfähigen Bescheid zuschicken werde. (Alles davor war also nur ungültiges Papier, fragt sich I)
I sieht es aber nach wie vor nicht ein, zu bezahlen, da es andere mit teils mehr Geld nicht müssen, nur weil diese staatliche Leistungen kassieren. Den Rundfunkbeitrag hält er generell für eine zwielichte Sache - doch das soll I im Moment egal sein, es geht ihm aktuell um das Nicht-Bezahlen, solange er sich den Beitrag nicht leisten kann.
I erwägt nun, ob er seinen Standpunkt nicht einfach vor Ort vorträgt und einen Mitarbeiter mit seiner Situation konfrontiert, der dann individuell entscheidet. I würde anführen, dass in ähnlichen Einzellfällen schon pro Kläger entschieden wurde bzw. der Beitragsservive vorher eingelenkt hat, um ein Urteil, das andere als Referenz nutzen könnten, zu verhindern. Eine Klage fürchtet I, da ihn weitere Kosten vermutlich finanziell überfordern, sollte er verlieren. I würde nun gerne wissen, ob es sinnvoll sein kann, dem "Beitragsservice" seine Aufwartung zu machen. Der wäre für I nicht gerade um die Ecke, aber noch mit seinem Semesterticket zu erreichen.
I fragt sich ebenfalls, ob er die Aussage, wonach der "Beitragsservice" ihm erst einen rechtsmittelfähigen Bescheid zuschicken würde, gegen diesen nutzen kann.
Falls jemand irgendwelche Ratschläge hat, die bei diesem hypotetischen Szenario nützlich sind, wäre ich sehr dankbar.
Viele Grüße,
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