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Autor Thema: Jugendkanal: ARD und ZDF fehlt der Swag  (Gelesen 5637 mal)

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Jugendkanal: ARD und ZDF fehlt der Swag
Autor: 28. Mai 2016, 16:31

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Nordbayerischer Kurier, 28.05.2016

Jugendkanal: ARD und ZDF fehlt der Swag

von Kerstin Fritzsche

Zitat
ARD und ZDF haben ein Problem: Ihr Stammpublikum ist alt. Die öffentlich-rechtlichen Sender wünschen sich junge Zuschauer, vor allem im Alter von 14 bis 29 Jahren. Wie eigentlich alle Medien-Macher. Um die zu erreichen, einigte man sich im April darauf, ein junges Angebot nur im Internet zu schaffen. Im Oktober soll es starten. Aber irgendwie... fehlt bis jetzt noch der Swag. Was man als Nullcheckerbunny dazu wissen muss.

Auf der Internet-Messe republica vor ein paar Wochen wurde zum ersten Mal öffentlich das neue junge Angebot von ARD und ZDF vorgestellt. Es soll im Oktober starten. Das Konzept: Präsenz im Internet, mit dem jeweiligen Format gerecht für den jeweiligen Kanal. Wie das genau funktionieren soll und wie man bei großer Konkurrenz seine verschiedenen Zielgruppen erreicht, ist hingegen immer noch nicht klar.

Wir wollen euch kein Eis backen, daher kurz und knapp die Facts: Früher gab es mal Musik- und Jugendsendungen. "Moskito" hießen die, "Formel Eins" und "Live aus dem Schlachthof". Die liefen auch ganz okay, wurden aber dennoch irgendwann nicht weiterproduziert, weil.... Ja, warum eigentlich nicht? Florian Silbereisen, Krankenhaus-Serien und Degeto-Produktionen à la Rosamunde Pilcher irgendwann wichtiger wurden. Fürs Stammpublikum 50 plus. Superlange wurde dann um einen "Jugendkanal" von ARD und ZDF gestritten. Zum einen, weil alle 12 beteiligten Sendeanstalten mitreden dürfen und das auch taten, und außerdem die Politik und ganz viele Medien-Experten, davon viele selbsternannte Jugend-Versteher.[..]

Und warum soll das jetzt besser sein soll als Netflix?
Dazu sagen die Macher selbst: "Zum einen, weil es quasi umsonst ist. Also man bezahlt es natürlich. Aber es ist ein Schmankerl oben drauf (auf die Rundfunkgebühr, Anm. d. Red.)! Von uns! Für euch! Wären wir jetzt Autoverkäufer, hättet ihr das Gefühl, einen wahnsinnig guten Deal gemacht zu haben." [..]

[..]Hinzu kommt, dass die Marken ARD und ZDF nicht gerade mit Vorschusslorbeeren hinsichtlich Attraktivität und 'Realness' gegenüber jungen Leuten ins Rennen gehen." Joah. Aber mit ein paar Millionen im Rücken kann man sich damit schon mal ganz anders auseinandersetzen als die vielen Tageszeitungen mit ihren Versuchen, Jugendangebote zu etablieren, die bis auf sehr wenige Ausnahmen alle gescheitert sind (also vor bento und ze.tt). Weil der Markt schon ziemlich besetzt, und die Zeit von jungen Menschen immer nur begrenzt ist.[..]

Weiterlesen auf:
http://www.nordbayerischer-kurier.de/nachrichten/jugendkanal-ard-und-zdf-fehlt-der-swag_479430


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Zitat
Dazu sagen die Macher selbst: "Zum einen, weil es quasi umsonst ist. Also man bezahlt es natürlich. Aber es ist ein Schmankerl oben drauf (auf die Rundfunkgebühr, Anm. d. Red.)! Von uns! Für euch! Wären wir jetzt Autoverkäufer, hättet ihr das Gefühl, einen wahnsinnig guten Deal gemacht zu haben." [..]

Das würde Eurer Altersquote 66+ sehr gut tun. Handlungsdruck besteht ja enorm, weil Euch das Publikum buchstäblich unter der Hand wegstirbt.

Die Autoverkäufer in Eurem Business sind eher altgediente Gebrauchtautoverkäufer. Soviel Wahrheit zur Analogie sollte schon sein. Aber hoppla, bei 14+ gibt es ja keine Konserven. Da müsst ihr ja wirklich tätig werden. Wisst ihr noch wie das geht? Erinnern an die eigene Kindheit reicht nicht. Aber ein wahnsinnig gutes Marketing Ding habt ihr ja schon am Laufen. Man muss ja nur ein Gefühl richtig verkaufen, um eine neue Zielgruppen zu erwerben. Und wenn die jungen Schnorrer mit ihrer Liebe geizen, dann werden noch ein paar Milliönchen investiert. Ein paar gratis Gewinnspiele mit beliebten Marken und der Sack wird zugeschnürt. Kostet ja nix. Ehe ihr euch bewusst werdet seid ihr alle auf einem Fernsehsessel wie ein Hase vor der Schlange fixiert und wacht, wenn überhaupt, als neue 66+ Generation wieder auf. Dafür brauchen wir nur wenig Zeit, denn wichtig ist nur was ihr über uns denkt und das sagen wir Euch!

Ups, diese Ideologie reißt mich ganz schön mit. Sollte aufhören, bevor ich das Lager wechsle...

***

***Edit "Bürger":
Andeutungen vorsorglich entfernt. Das Forum ist auch auf seine Außenwirkung bedacht.
Wie schnell ARD-ZDF-GEZ Anlässe für Diskreditierungen der Bewegung finden, sollte hinlänglich bekannt sein.
Bitte also achtsam sein. Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Mai 2016, 04:37 von Bürger«
LeckGEZ*

*Nickname ist von meinem ZufallsgeneratorTM über einen langen Zeitraum ermittelt worden und erhebt keine Ansprüche auf Sinn- oder Vollständigkeit. Wäre jedoch bereit, diesen auch für die Politik arbeiten lassen zu wollen. (Tantiemen bitte per PM. Bitte nix unterhalb Intendanten-Gage, Politiker-Nebenjob oder Filz-Beraterhonorar)

F
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Ich verstehe aus dem Artikel: „Wir haben ‚vergessen‘, auch ein attraktives Programm für die Zielgruppe 14-29 zu machen, obwohl es unsere gesetzliche Pflicht ist. Die Jugend ist deshalb vom Rundfunk abgehauen, deshalb rennen wir denen auf ‚ihren‘ Medien hinterher. Weil genau dort niemand prüft, ob der Konsument berechtigt konsumiert, ist der Rundfunkbeitrag erst recht zwingend notwendig.“

Ich kenne das Konzept nicht, aber wenn die unbedingt die Social-Media-Dienste mitverwenden wollen, dann nur so als Teaser, das eigentliche Programm muß auf einem öffentlich-rechtlichen WebServer laufen, damit die Abgabenpflicht für PCs wieder entfallen kann.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 31. Mai 2016, 00:31 von Bürger«

P
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Warum der öffentlich Rechtliche den Anschluss sucht.

Ein Urteil erklärte, dass es öffentlich rechtlichen Rundfunk geben muss, neben den privaten, weil der öffentlich rechtliche Rundfunk nahezu alle Bürger (nahezu die gesamte Bevölkerung) (Verbreitungsweg terrestrisch, Satlit wurde dem terrestrisch gleich gestellt) erreichen würde und die Richter der Ansicht waren, dass die privaten Neuen Sender keine ausreichende Versorgung in allen Belangen schaffen würden. Heute sind wir minimal 30 Jahre später an einem Punkt, wo die Rundfunkanstalten nicht mehr alle Bürger (nahezu die gesamte Bevölkerung) erreichen, obwohl die Entwicklung und Bestandsgarantie dem öffentlich rechtlichen Rundfunk erlaubte sich auszubreiten. Wobei bereits vor 30 Jahren eine Fehleinschätzung bei nahezu "alle" vorhanden gewesen sein muss, denn auch da gab es mit Sicherheit Bürger ohne TV oder Bürger, welche es schlicht nicht genutzt haben.

https://www.telemedicus.info/urteile/Rundfunkrecht/Duale-Rundfunkordnung/83-BVerfG-Az-1-BvF-184-4.-Rundfunkentscheidung-Niedersachsen.html

Zitat
...die unerläßliche "Grundversorgung" Sache der öffentlich-rechtlichen Anstalten, deren terrestrischen Programme nahezu die gesamte Bevölkerung erreichen...

Eine Ausbreitung ist ja auch passiert, es gibt 22 Sender, 67 Radiosender und auf vielen davon läuft ähnliches Programm, welches Bürger erreicht die im Schnitt 66 Jahre alt sind. Es gibt mit Sicherheit einige Sachen, welche das Private TV nicht leisten wird, weil es nicht ausreichend honoriert würde. Ebenso wird wahrscheinlich nicht alles durch das Internet und die dortigen Angebote von privaten abgedeckt. Genau an dieser Stelle sollte der öffentlich rechtliche Rundfunk Bestand haben, wenn der öffentlich rechtliche Rundfunk dann auch alle erreichen könnte. (Die Annahme der Verbreitungsweg Internet würde alle erreichen, besteht ja scheinbar. Es ist eine ähnliche Annahme, dass fast alle über Verbreitungsweg terrestrisch erreicht würden)




Um also der Definition, welche das Bundesverfassungsgericht vorgegeben hat zu genügen versuchen die öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten die notwendige Erreichbarkeit aller zu erlangen indem versucht wird sich noch stärker als bisher ins Internet usw. auszubreiten. Jedoch scheitert es dabei, das wieder versucht wird auch Konsumenten zu erreichen mit Inhalten, welche für diese wichtig seien.

Der öffentlich rechtliche Rundfunk müsste bzw. muss gar nicht versuchen Netflix und ähnliche Angebote zu kopieren, denn das ist nicht der Auftrag, sondern prüfen, was diese privaten nicht leisten um genau das Fehlende anbieten zu können.

Das Bundesverfassungsgericht hat zudem nicht von einer Quote gesprochen, welche erreicht werden muss, sondern meinte mit Erreichbarkeit, dass es einen Kommunikationsweg gibt auf, welchem alle (im Sinne von vielen) erreicht werden. Gemeint waren damit die Übertragungswege, und weil diese dem öffentlich-rechtlichen zugestanden wurden, wurde erklärt, dass die Anforderung an die privaten geringer ausfallen darf und sprach für den öffentlich rechtlichen Rundfunk eine Bestandsgarantie aus. Würden die Privaten alles erbringen, dann wäre der öffentlich rechtliche Rundfunk nicht von Nöten.

Erst später wurde etwas dahin erklärt, dass es keine Minimalversorgung sein muss, sondern ein breit gefächertes Angebot, wichtig dabei, es sollten auch Sachen sein, welche von privaten nicht erbracht werden. Es sollte dabei aber möglich sein alle zu erreichen, zumindest die Möglichkeit sollte bestehen.

Jetzt müsste natürlich geprüft werden, ob 22 TV Sender nicht einer bis 18 zu viel sind und ob es bei den Radio Sendern nicht auch ein viertel tun würde.

Aktuelle ist es wohl so, dass der öffentlich rechtliche um scheinbar konkurrenzfähig zu sein in ähnlichem Maße sich vergrößert hat, wie die private Medienlandschaft.

Jedoch ist die Situation so verfahren, dass es wahrscheinlich preislich bedeuten besser wäre, das System mit genaueren Vorgaben was Grundversorgung sein soll neu zu starten. Schließlich macht ein Gericht keine Gesetze sondern kann vorgelegte Gesetze maximal auf Fehler usw. prüfen und Vorschläge machen. Mit der Vorgabe der Bestands und Entwicklungsgarantie wurden dem Gesetzgeber jedoch Vorgaben gemacht.

Für alle die denken, dass das Bundesverfassungsgericht die Ausbreitung ins Internet stoppen wird.

Ein Artikel bereits aus 01/2013 mit einem früheren Verfassungsrichter Grimm. Ein paar Anmerkungen folgen auf die Zitate, jedoch sollte der Artikel im Original gelesen werden.

http://www.faz.net/aktuell/politik/staat-und-recht/frueherer-verfassungsrichter-grimm-oeffentlich-rechtlicher-rundfunk-liegt-im-interesse-aller-12020803.html

Frage
Zitat
Herr Professor Grimm, braucht eine freiheitliche Demokratie einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk?

Antwort

Zitat
Ja. Demokratie erschöpft sich nicht darin, dass alle vier Jahre gewählt wird. Sie vollzieht sich in einem kontinuierlichen Prozess des Meinungs- und Informationsaustauschs über Fragen, die eine Gesellschaft angehen und bewegen. Die Medien halten diesen Prozess in Gang. Unter ihnen hat der Rundfunk nach wie vor eine herausragende Bedeutung. Er bleibt, was die Nutzung angeht, vorerst das Leitmedium. Die meisten Menschen beziehen ihre politischen Informationen aus dem Fernsehen. Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk wird gebraucht, weil der kommerzielle Rundfunk, der von Werbung lebt und sein Programm daran ausrichten muss, zur Meinungsbildung des Publikums nicht genug beiträgt. Im Rundfunkwesen muss es einen Sektor geben, der sich nicht an den Gesetzen des Marktes, sondern an den Bedürfnissen einer demokratischen Gesellschaft orientiert.


In ungefähr diesem Abschnitt des Interviews wird wohl der „Auftrag“ des öffentlich rechtlichen Rundfunks deutlich.

Teil einer weiteren Antwort

Zitat
… Mit den kommerziellen Programmen entstand die Gefahr, dass der Auftrag nicht mehr ungeschmälert erfüllt wird. Dem wirkt die Bestands- und Entwicklungsgarantie für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk entgegen. Sie hält ihn konkurrenzfähig. …

Im Interview wird der Auftrag an dieser Stelle nicht deutlich erläutert.

Zitat
... Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der nur noch die Defizite des privaten zu kompensieren hätte, würde schnell zu einem Nischenrundfunk werden, für den die Gebührenfinanzierung nicht mehr zu rechtfertigen wäre. ...

Das bezieht sich auf den Inhalt des Programms -jedoch nicht auf den Auftrag-, also würde der Rundfunk nicht alle Bereiche abbilden, dann gäbe es bereits keine Berechtigung. Dann muss aktuell die umgekehrte Frage gestellt werden, wenn der öffentlich- rechtliche bereits trotz der Bestands und Entwicklungsgarantie im Schnitt nur Bürger von 66 Jahren Alter erreicht, aber große Teile der Bevölkerung nicht mehr, obwohl es nicht daran liegt, dass nicht ausschließlich Defizite der privaten kompensiert werden, welche Rechtfertigung gibt es dann?

Frage
Zitat
Aber ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk so wichtig wie das Wasser, das wir zum Leben brauchen?
Vom Anschlusszwang für Wasser kann ich mich befreien lassen, von der neuen Haushaltsabgabe nicht, selbst wenn ich gar keinen Rundfunk empfange.

Antwort

Zitat
Es gibt Dinge, die lebensnotwendig sind wie das Wasser. Und es gibt Dinge, die für ein befriedigendes Leben notwendig sind, in verfassungsrechtlicher Terminologie: für freie Entfaltung der Persönlichkeit und demokratische Herrschaft. Dazu gehört, dass der Einzelne an dem kulturellen Erbe und am politischen Prozess partizipieren kann. Nicht alles, was dazu notwendig ist, wird vom Markt geliefert. Das Informationsangebot gehört dazu. Die Qualität einer Demokratie hat auch etwas mit dem Zustand ihrer Medien zu tun. Wenn der kommerzielle Sektor den Bedarf nicht vollständig erfüllt, muss für Alternativen gesorgt werden. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist eine solche. Sein Dienst liegt im Interesse aller. Deswegen lässt es sich auch rechtfertigen, dass alle dafür finanziell aufkommen.

Und wieder eine Behauptung, sein Dienst liegt im Interesse aller. Aus dieser Behauptung heraus sollen alle dafür bezahlen. Also geht her und prüft ob alle bezahlen und es gleichermaßen ist.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. Mai 2016, 19:36 von PersonX«

 
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