Fiktiver Fall.
Person A verheiratet mit Person B.
Person A besitzt zwei Konten und verfügt über das Konto von Person B. (ist aber nicht Mitinhaber)
Das Amtsgericht ignoriert den Widerspruch gegen die Eintragungsanordnung der GV (einer der Gründe des Widerspruches war, dass es sich bei der Gläubigerin um zwei verschiedene Firmen (mit versch. Umsatzsteuernummern) handelt und eine eindeutige Zuordnung des Gläubigers nicht möglich ist)
Die GV erschleicht sich beim Bundeszentralamt für Steuern die Kontodaten. Es wurde kein Arbeitgeber ermittelt. Diese Information wurden an den Gläubiger weitergegeben.
Darf/Wird das Konto von Person B gepfändet werden? (bei deutscher Anwaltshotline steht eigentlich nein, bin mir aber nicht sicher ob sie es doch machen)