Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Vollstreckungsankündigung der Gemeinde  (Gelesen 2425 mal)

m
  • Beiträge: 1
Vollstreckungsankündigung der Gemeinde
Autor: 19. April 2016, 16:24
Hallo,

ich bin schon seit einiger Zeit hier und verfolge sofern Zeit ist die spannenden Beiträge. Bisher hatte ich mich immer nur mit den Beiträgen zu den Widerrufen beschäftigt was ich jetzt ein wenig bereue. Also fangen wir mal mit dem Sachverhalt an:

Person A hat seit ca. August 2014 die Zahlungen an die Inkassofirma "ARD, ZDF und DRadio" die Zahlung eingestellt und ein freundliches Schreiben hingeschickt mit einer Abmeldung und bitte um Nachweis der gesetzlichen Grundlage etc.

Daraufhin hat Person A einen Festsetzungsbescheid erhalten der mit einem Widerspruch fristgerecht beantwortet wurden ist. Nach ca 9 Monaten und einigen Festsetzungsbescheiden erhielt "A" dann einen freundlichen Hinweis mit dem Betreff "Ihr Rundfunkbeitrag" mit nachfolgenden netten Infos bezüglich das ja alles legal wäre.

Nach weiteren Widersprüchen nach jedem Festsetzungsbescheid erhielt Person A anfang April eine Ankündigung zur Zwangsvollstreckung des Beitragsservice. Auf diesen wurde freundliche geantwortet, dass meine ganzen Widersprüche noch nicht beantwortet wurden sind und diese weiter aufrecht erhalten werde inkl. der Anträge auf Aussetzung der Vollstreckung.
Alle Festsetzungsbescheide und auch Informationsschreiben sind mit der normalen Post gekommen ohne Zustellurkunde.

Hat den Beitragsservice wohl nicht so recht interessiert oder sie haben langweile. Letzte Woche erhielt "A" dann Post von der Gemeinde in der er lebt (siehe Bildanhang). Es war ein normaler Postbrief mit einem gelben Brief inneliegend.
Da Person A aber auf Kurzurlaub war hat er kurzfristig um eine Aufschiebung bis Freitag erbeten und dieser wurde zugestimmt. Desweiteren hat er nach dem Vollstreckungsersuchen der Beitragsservice gefragt als Kopie aber darauf keine Anwort bekommen.

Da die Zeit knapp ist und Person A eigentlich nur auf dem Sprung ist wollte er hier einmal nachfragen was am besten in dem Schreiben für die Gemeinde stehen sollte damit diese von ihrem Vorhaben eine Vollstreckung durchzuführen absieht.
 
Person A hat http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838 Vordruck unter Punkt C genommen und ein wenig nach seinem Bedürfniss abgeändert. Diesen hat er per Fax an den Beitragservice geschickt und eine Kopie des Schreibens und das Sendeprotkoll an den ortsansässigen Vollstreckungsbeamten mit der Bitte die Vollstreckung ruhen zu lassen bzw. zurückzugeben.

Heute hat Person A eine Antwort vom VSB bekommen:
Zitat
Ihrem Antrag entsprechend werde ich die Vollstreckung erstmal ruhend stellen und bis Ende Mai 2016 keine weiteren Vollstreckungsmaßnahmen
einleiten.

Sollte bis o.g.  Datum keine Rücknahme durch den Gläubiger erfolgt sein, oder die Forderung ausgeglichen sein, werde ich ohne weitere
Ankündigung vollstrecken.

Jetzt ist die Frage was kann Person A noch machen da die Frau von Person A langsam Angst bekommt da in zwei in zwei Jahren die nächste Hausfinanzierung ansteht und ein negativ Eintrag im Schuldnerverzeichniss nicht gut wäre.

Wäre schön wenn Person A ein wenig Unterstützung bekommt damit er nicht doch auf die Idee kommt zu bezahlen.


Grüße
Jascha

Edit "Bürger":
Anonymisierung des Dokument-Anhangs musste leider noch vervollständigt werden.
Bitte immer und überall den wichtigen Hinweis u.a. oben rechts im Forum beachten...
Wichtig für Sie:
Fragen so genau wie möglich stellen. Angaben über Namen, Orte und sonstige Daten vermeiden. Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Firma B“, „Ort C“ usw. verwenden, um Ihr Anliegen hypothetisch zu beschreiben.

Zu anonyomisieren sind somit Unterschriften, Namen, Adressen, Tel/Fax/Email, Beitragsnummern usw.
Beachte dabei, dass diese mitunter auch mehrfach auf einer Seite eines Dokuments auftauchen können.
Danke für die zukünftige Berücksichtigung.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. Mai 2016, 00:40 von Bürger«

g
  • Beiträge: 860
Mr.X würde in dem Fall fiktiv anfragen, wer der Gläubiger konkret ist, da er diesen o.g. fixierten Gläubiger nicht kennt.
Exakte Gläubigerangabe muss bei Mr.X sein, das kann er verlangen.
Ein Firmenkonstrukt, welches es nicht gibt mit c/o BS, weist er zurück.
Anfrage auch zum Anschreiben, welches die Stadt erhalten hat. Wenn vom BS, wie üblich, erkennt er es auch nicht an.
Der BS zählt für Mr.X nicht.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

K
  • Beiträge: 2.246
Rundfunkgebühren gibt es seit Januar 2013 nicht mehr.

Gruß
Kurt


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

n
  • Beiträge: 1.456
Das Geld zurückzubekommen dürfte schwierig werden.
Vermutlich handeltes es sich bei dem Brief um die "gütliche Einigung".
Da stehen zwar (manchmal) schon ziemliche Drohungen drin, ist aber noch nicht "offiziell".
Das wird es mit dem gelben Brief vom GV.

Eine fiktive Person B könnte in solch einem Fall sich
das Vollstreckungsersuchen vom GV aushändigen/Kopieren lassen und auf Fehler untersuchen.
Vielleicht würde sie gleichzeitig das Geld vom GV zurückfordern (oder vorläufig sperren lassen?)
Aber Person B hat auch nicht wirklich Ahnung ob das hilft/funktioniert.
 
Vielleicht nicht zuviel Energie reinstecken aber weiter nicht zahlen. Dann kommt die nächte ZV bestimmt.
(Man ist dann ja als Zahler beim BS markiert!)
Neues Spiel neues Glück (*) Und dann besser vorbereitet sein.

Viel Erfolg !!

(*) Leider spielt der Beitragsservice mit gezinkten Karten (sprich das 8000 000 000 Eur Business übt Druck auf Gerichte aus, dass sie Urteile "richtig" ergehen).
Oder wie soll man das sonst verstehen dass in der Rechtsliteratur von den Top 10 Gutachten  9 den Beitrag für Rechts- oder Verfassungwiedrig halten, aber 100.00% der Gerichtsurteile
pro Rundfunk ausfallen ? ???  Selbst Kirchhof distanziert sich von der Umsetzung des Beitrags und hält sein Gutachten nicht mehr anwendbar.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. April 2016, 22:24 von Bürger«
(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

 
Nach oben