Erst einmal ein freundliches Hallo
Ich bin hier neu, und muss mich erst mal zurecht finden. Daher bitte ich im Vorfeld ungereimtheiten zu Entschuldigen.
Person A möchte hier gerne ihr bisheriges vorgehen gegen den Beitragsservice vortragen, und wäre über ein paar Statements dankbar. Da Person A aufgrund ihres Wissenstandes und der vielen falschen Informationen, dank den bekannten Facebook Gruppen, sehr gerne ihr Wissen auf den richtigen Weg bringen möchte, um sich besser gegen den Beitragsservice wehren zu können.
Person A hat seit 2013 Zahlungen an BS eingestellt und jegliche Post vom BS ignoriert und nie darauf geantwortet. Person A hat im April 2014 von der Stadtkasse eine Vollstreckungsankündigung erhalten, die Person A mit den Worten "ich weise Ihr Angebot Vollstreckungsankündigung zurück" beantwortete. Person A hat angegeben keine Bescheide erhalten zu haben. Daraufhin hat die Stadtkasse das Amtshilfeersuchen zurück an den BS gesandt. Seit dem kamen die üblichen Infobriefe vom BS. Person A hat dann im März 2015 erneut eine Vollstreckungsankündigung erhalten. Person A hat wieder das Angebot dankend abgelehnt, aber erwähnt die Angelegenheit Verwaltungsgerichtlich klären zu lassen. Die Stadtkasse schrieb, dass sie die Frist verlängern und die Klärung vorm VG abwarten werden. Was Person A dann auch tat, in Form eines " Antrags einer einstweiligen Verfügung gegen das Vollstreckungsersuchen der Stadtkasse. Es ging recht schnell, als ich Abschriften erhielt, das der WDR das Vollstreckungsersuchen zurück nimmt, ebenso die Stadtkasse. Begründung: keine. Person A musste dann noch Stellung nehmen bezugnehmend auf die Gerichtskosten von 52,50€. Diese hat Person A sogar mit Hilfe einer Rechtsanwältin (Sachlichkeit, Rechtschreibung, Gliederung)ans VG geschickt. Person A hat dann einen Beschluss erhalten, in dem die Richterin nicht davon überzeugt war, dass Person A keine Bescheide erhalten hat, da es nicht sein könne, so viel Post nicht zu erhalten, und dass der Tübinger Beschluss ja keine Gültigkeit mehr hätte. Person A hat dies erst mal hin genommen und die Gerichtskosten bezahlt.
Person A würde interessieren, wie es nun weiter gehen wird.
Kann Person A hier ggf. anderweitig agieren?
Person A hat hier in den Strängen gelesen, dass Person A evtl. die Festsetzungsbescheide anfordern kann (Person A hat ja nie dergleichen erhalten) um dann Widerspruch dagegen ein zu legen... oder es einfach erst mal so zu belassen.
Seither hat Person A noch einen weiteren Bettelbrief direkt von der WDR Rechtsabteilung erhalten, mit der Bitte doch die offenen 623 Euro zu überweisen.
Grüße
Bitte roten Text oben rechts auf der Seite beachten. Gilt auch für deine Einleitung, welche gewisse Korrekturen erfuhr.
René/Administrator