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Autor Thema: Rundfunkbeitrag ist ja so wie Kirchensteuer...  (Gelesen 1816 mal)

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Ich fasse es grad auch selber nicht.
Den Beitrag von 2010 habe ich gerade lesen müssen.

https://schriftrolle.de/hintergrund-kirchensteuer-ausgetreten-und-trotzdem-gezahlt/

Was steckt dahinter?
Werden da heimlich Pornos im Ausland gekauft und der Bürger zahlt?
Auweia!!!

Vor allem wer Ausgetreten ist muss trotzdem zahlen oder tut es durch den Arbeitgeber!!!
Und, "Kirche und Staat" - Debatte ist auch dabei...!!!

Ziemlich Unglaublich.


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K
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Der Vergleich zwischen Rundfunkbeitrag und Kirchensteuer wird in der wissenschaflichen Diskussion tatsächlich gezogen, und zwar von Terschüren.

Die Kirchensteuer fließt nämlich –genauso wie der Rundfunkbeitrag– nicht in einen "allgemeinen" Haushalt. Mit dem Begriff "allgemeiner Haushalt" ist der Haushalt eines Bundeslandes gemeint. Die Gegner der Steuereigenschaft argumentieren bekanntlich, dass der Rundfunkbeitrag keine Steuer sein könne, da er nicht in einen "allgemeinen Haushalt" einfließe. Die Gegner der Steuereigenschaft sind allerdings nicht in der Lage, den Widerspruch aufzulösen, dass die Kirchensteuer nicht in einen "allgemeinen Haushalt" fließt.

Sieht man sich beispielsweise § 2 Absatz 1 der Kirchensteuerordnung für die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau im Bereich des Landes Hessen

Zitat von: § 2 Absatz 1 der Kirchensteuerordnung für die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau im Bereich des Landes Hessen
Zur Deckung des Finanzbedarfes der kirchlichen Körperschaften werden Kirchensteuern als Landeskirchensteuer erhoben.

und § 1 RBStV

Zitat von: § 1 RBStV
Der Rundfunkbeitrag dient der funktionsgerechten Finanzausstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Sinne von § 12 Abs. 1 des Rundfunkstaatsvertrages sowie der Finanzierung der Aufgaben nach § 40 des Rundfunkstaatsvertrages.

im Vergleich an, so wird daran deutlich, dass beide Abgaben zudem die gleiche Aufgabe erfüllen, nämlich die Finanzierung des jeweiligen Haushalts. Die Haushaltsfinanzierung ist die prägende Eigenschaft einer Steuer.

Aber weil es sich um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk handelt, gilt diese über Jahrtausende gültige Tatsache natürlich nicht mehr. Es ist beschämend, wie sehr sich die deutsche Justiz zum Steigbügelhalter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks macht.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Mai 2016, 03:30 von Knax«

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Themen dazu:

Aktuelles Urteil Kirchensteuer (OVG)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17553.msg115417.html#msg115417

Entkräftung: Argumentation zB Rundfunkbeitrag ist wie Kirchensteuer
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5009.msg102244.html#msg102244

Nun macht auch die Kirche einen auf Gebührenmafia
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3640 (von 2012)

Aufrechnung mit Kirchensteuer: Kirchenaustritt bis zur Rücknahme der Erhöhung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4044

Kirchensteuer? – NEIN, danke!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5930


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Mai 2016, 03:11 von Bürger«
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S

Schandarm

Der warme Geldregen des gesetzlichen Rundfunkbeitrags macht den ÖRR unwandelbar. Reaktionär. Nun gibt es überhaupt keinen Grund mehr, sich selber zu hinterfragen.
Der Beitrag macht die Verfolgung der Ungläubigen statthaft, denn er erschafft das Fundament der neuen Kirche, deren Ausprägung eine vollkommene Wirklichkeitssimulation ist auf Grund der Verschmelzung aller Medien - Radio, Fernsehen, Telefonie, Internet, Werbung. Eine neuer Raum ist entstanden, der gar nicht mehr als solcher begriffen wird.

Die Medienaffinität ist der Kern des Problems. Und davon ist die Mehrheit erfaßt.


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