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Autor Thema: Doppelte Gebühr für die "Glotze"  (Gelesen 1716 mal)

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Doppelte Gebühr für die "Glotze"
Autor: 09. Mai 2016, 16:56

Bildquelle: http://img.welt.de/img/config_master_header/orig149433181/3270004236/welt-logo-trans.png

Die Welt, 09.05.2016

Doppelte Gebühr für die "Glotze"

von Berrit Gräber

Zitat
Urlauber mit Zweitwohnsitz müssen den Rundfunkbeitrag extra zahlen. Egal, wie oft sie ihre Ferienwohnung, die Datsche oder das Wohnmobil nutzen. Aber es gibt Grenzfälle

Unzählige Bundesbürger haben nicht einmal in den Ferien ihre Ruhe vor dem Rundfunkbeitrag: Wer hierzulande Urlaub macht, etwa im eigenen Wochenendhaus am bayerischen Chiemsee, im Wohnwagen auf dem Dauercampingplatz am Rhein oder in seiner lauschigen Datsche an der Müritz, muss in der Regel Extra-Kosten für den Empfang öffentlich-rechtlicher Radio- und Fernsehprogramme zahlen.

Der Beitrag von monatlich 17,50 Euro, der früher GEZ-Gebühr hieß, fällt dann doppelt an: Für den Erstwohnsitz und gesondert fürs Zweitdomizil. Das gilt selbst dann, wenn dort gar kein Radio- oder Fernsehgerät steht. Über die Meldepflicht am Zweitwohnsitz fliegen Schwarzseher über kurz oder lang auf. Auf Zahlungsmuffel warten Nachforderungen bis hin zu Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung[..]

Weiterlesen auf:
http://www.welt.de/print/die_welt/finanzen/article155162956/Doppelte-Gebuehr-fuer-die-Glotze.html


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Re: Doppelte Gebühr für die "Glotze"
#1: 09. Mai 2016, 17:01
Zitat
Das gilt selbst dann, wenn dort gar kein Radio- oder Fernsehgerät steht. Über die Meldepflicht am Zweitwohnsitz fliegen Schwarzseher über kurz oder lang auf.

Sehr schlechter Artikel. Im ersten Satz steht am Urlaubsort gar kein Gerät, im nächsten sind die Bewohner plötzlich Schwarzseher. Natürlich ohne Empfangsgerät, vielleicht neuartige Schwarzseher?


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