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Autor Thema: Anfrage an den Berliner Medienbeauftragten  (Gelesen 3362 mal)

J
  • Beiträge: 22
Anfrage an den Berliner Medienbeauftragten
Autor: 03. Mai 2016, 09:57
Vor Kurzem habe ich wieder mal eine Mail an den regierenden OBM von Berlin geschrieben. Hierzu hatte ich aus aktuellem Anlaß einige Fragen gestellt. Aber seht selbst:

Meine Mail:

Zitat
Sehr geehrter Herr XXXXX,
 
Vor einiger Zeit kontaktierte ich Sie bezüglich meiner Bedenken zum Rundfunkbeitrag. Hierzu erläuterten Sie mir die Wichtigkeit des Rundfunks mit der Grundversorgung an Informationen bzw. dass der Rundfunk essentiell wichtig sei für den Erhalt der Demokratie. Hierzu ergeben sich für mich aus aktuellen Anlässen weitere Fragen, die ich bitte mir zu beantworten.
 
1)
Inwiefern ist es juristisch und politisch noch vertretbar am derzeitigen Rundfunkbeitragsmodell zu klammern, wenn die Mehrheit der Bevölkerung den Rundfunkbeitrag in seiner jetzigen Form nicht akzeptiert (siehe diverse Umfragen von Focus etc.) bzw. ganz für sich ablehnt?

2)
Wie steht es im Einklang mit demokratisch-freiheitlichen Prinzipien, wenn die unter Zwang aufgebürdeten Rundfunkbeiträge in der Mehrheit der Bevölkerung auf Ablehnung stoßen und sogar die freiheitlichen Grundsätze durch das Ausschalten der Willenskomponente ignoriert werden.

3)
Wie kann man von Grundversorgung sprechen wenn man im 21. Jahrhundert jederzeit mit den gewünschten Informationen überflutet wird?

4)
Wie kann man denn von umfassend informiert sprechen, wenn die öffentlich-rechtlichen Sender einseitig und tendenziös berichten und man die für sich interessanten Beiträge in anderen Zeitungen und Internetportalen findet?

5)
Was konkret steuert der Rundfunk zum Erhalt der Demokratie bei? Warum ist er ein Garant für Demokratie in Deutschland?

6)
Wie passt es in das Bild der Grundversorgung wenn man bei der ARD z.b. über das Thema wie Kakao am besten schmeckt (WDR Beitrag vom 12.4.2016) oder beim ZDF diskutiert wird ob und wie man digitalen Frühjahrsputz durchführt. Dies alles hat eher den Charakter von Boulevard Magazinen.

7)
Wie kann ständig präsente Gewalt im TV durch unzählige Krimis, Tatort etc. positiv für den Erhalt der Demokratie sein?

8 )
Wieso erhält man trotz mehrfacher beharrlicher Anfragen beim Ersten, der ARD und dem NDR keine Antworten (oder nur oberflächige Informationen) zur Kostenaufstellung der kommerziellen Kinoproduktion „Tatort – Off Duty“ und der damit einhergehenden Risikoverteilung, der Aufwendung an Rundfunkbeiträgen an dieser Produktion. Was konkret leistet denn eine kommerzielle Kinoproduktion für die Demokratie, wenn der ohnehin schon beitragsgenötigte Bürger dann noch einmal für die Finanzierung des Filmes in Form des Ticketkaufs aufkommen soll? Warum produzieren die öffentlich-rechtlichen Sender immer mehr kommerzielle Produktionen (Polizeiruf 110, Tatort etc.) und wieso ist das für die Demokratie wichtig?

9)
Wohin fließen die Milliarden Beitragsgelder (die das höchste Budget im ÖR Rundfunk weltweit darstellt) wenn die Programmproduktionskosten durch Einsparungen i.d.R. sehr schlecht ausfallen?

10)
Wieso denken Sie ist es demokratisch, wenn die Forderung nach Zwangsbeiträgen eine für ihr Recht auf freiheitliche Entscheidung pochende Frau mit Freiheits-Entzug endet? Wo steht das zur Verhältnismäßigkeit, wenn BürgerInnen die den Beitrag ablehnen (da sie weder Rundfunk nutzen können/wollen) mit Vollstreckungsmaßnahmen, Benachteiligungen und Einschränkungen bis hin zu Haft und den Verlust des Arbeitsplatzes rechnen müssen?


Vielen Dank vorab für Ihre Antwort

Jens Ploner


Die Antwortmail:

Zitat
Sehr geehrter Herr Ploner,
 
Ihr Standpunkt zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist unverändert kritisch. Das ist Ihr gutes Recht. Allerdings bleibt auch meine Beantwortung diesbezüglicher Fragen (rechtliche Erfordernisse, Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, Wahrung von Geschäftsgeheimnissen, Vollstreckung)  unverändert. U. a. zu  diesen Punkten habe ich Ihnen mit meinen Mails vom 24.01. und 02.07.2014 sowie 02.02.2015 umfangreich geantwortet. Daher fasse ich mich im Folgenden kurz.
 
Zu 1. und 2.:
Politisch vertretbar kann nur das sein, was rechtlich möglich ist. Auch die Länder haben sich an die verfassungsrechtliche Bestands- und damit Finanzierungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu halten. Ein Wegfall der gesetzlich geregelten Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist daher nicht denkbar. Zuletzt ist der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag auch vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt worden.
 
Zu 3.:
Grundversorgung bedeutet weder Minimalversorgung noch dass es sonst keine Angebote gibt. Das Bundesverfassungsgericht hat die Stellung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auch in der modernen Medienwelt in seiner Entscheidung zum ZDF-Staatsvertrag vom 25.03.2014 ausdrücklich bestätigt (Randnummer 34 der Entscheidung, veröffentlicht in der Entscheidungssammlung des BVerfG).
 
Zu 4.:
Die Beurteilung der Inhalte von Angeboten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist notwendigerweise subjektiv.
 
Zu 5.:
Demokratie lebt von der Vielfalt der Meinungen und deren Verbreitung. Dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk obliegt daher (insbesondere in Hinblick auf die Meinungskraft des Fernsehens), diese Vielfalt abzubilden und zu transportieren. Sonstige - also private Medienangebote -  unterliegen diesem Anspruch nicht. Bei Einführung des privaten Rundfunks in Deutschland in der Mitte der 1980er Jahre konnten an diesen - aufgrund der parallelen Existenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks - geringere inhaltliche Ansprüche gestellt werden.
 
Zu 6. und 7.:
Siehe zu 3. Der Auftrag zur Grundversorgung bedeutet nicht, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk darauf beschränkt wäre. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk kann seinen Auftrag nur erfüllen, wenn er das Publikum erreicht. Dazu gehört ein umfassendes Programmangebot zu unterschiedlichen Lebens- und Interessensbereichen. Auch Unterhaltungsangebote sollen einem öffentlich-rechtlichen Profil entsprechen (§ 11 Absatz 1 Satz 6 Rundfunkstaatsvertrag).
 
Zu 8.:
Zur Frage der Offenlegung einzelner Zahlen: Siehe meine Mail vom 02.07.2014.
Im Übrigen: Kommerzielle Aktivitäten sind dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk erlaubt, aber nicht unter Einsatz von Mitteln aus dem Rundfunkbeitrag. Eine andere Frage ist, ob sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk an Koproduktionen beteiligt, also z. B. einen Film ins Programm nimmt, der zuvor schon im Kino lief und am Schluss evtl. noch als DVD ausgewertet wird. Solche Koproduktionen dienen der Kostenersparnis. Wenn der öffentlich-rechtliche Rundfunk besonders erfolgreiche Produktionen (ins Ausland) verkauft, fließen diese Einnahmen mindernd in die Berechnung der Höhe des Rundfunkbeitrags ein.
 
Zu 9.:
Die reinen Programmkosten sind getrennt von den Personalkosten erfasst. Ohne Personal lässt sich allerdings Programm weder produzieren noch einkaufen und auch nicht ausstrahlen. Hinzu kommen notwendigerweise auch Kosten der Altersversorgung. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten hat am 13.04.2016 ihren aktuellen (20.) Bericht veröffentlicht, der sich u. a. mit der Kostenstruktur von ARD, ZDF und DLR befasst.
 
Zu 10.:
Demokratie bedeutet unter anderem gleiches Recht für alle. Gleich ist das Recht aber nur dann für alle, wenn es auch gegenüber allen durchgesetzt wird. Die Rundfunkanstalten sind daher verpflichtet, den geltenden Rundfunkbeitragsstaatsvertrag anzuwenden. Die Rundfunkanstalten sind ferner verpflichtet, bestehende Rundfunkbeitragsforderungen durchzusetzen. Gerade in einem Rechtsstaat kann es nicht so sein, dass die Erfüllung einer Verpflichtung in das Belieben des Schuldners gestellt ist, auch wenn er meint, für seine Ablehnung gute Gründe zu haben. Das trifft gerade auch für öffentliche Zahlungsverpflichtungen zu, bei denen der Gesetzgeber typischerweise nicht von freiwilliger Zahlungsbereitschaft ausgehen kann.
 
Die Umstellung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks von der Rundfunkgebühr auf den Rundfunkbeitrag hat keine Veränderung dabei gebracht, dass rückständige Zahlungsbeträge durch Festsetzungsbescheide festgesetzt und im Verwaltungsvollstreckungsverfahren beigetrieben werden. Die Rundfunkbeitragsschuld entsteht dabei nicht erst durch ihre Geltendmachung oder Festsetzung, sondern nach der Regelung von § 7 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) kraft Gesetzes mit dem Innehaben einer Wohnung, einer Betriebsstätte oder eines beitragspflichtigen KFZ. Erst für ihre zwangsweise Durchsetzung bedarf es nach § 10 Abs. 5 RBStV eines Festsetzungsbescheides.
 
Im Rahmen der Vollstreckung können Gegenstände oder auch Konten gepfändet werden. Erzwingungshaft kommt in Betracht, wenn jemand weder zahlt noch eine von ihm verlangte Vermögensauskunft abgibt. Das alles ist keine Besonderheit des Rundfunkrechts, sondern ergibt sich aus allgemeinem Vollstreckungsrecht.
 
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Mai 2016, 23:07 von Bürger«

P
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Zitat
Das alles ist keine Besonderheit des Rundfunkrechts, sondern ergibt sich aus allgemeinem Vollstreckungsrecht.

Im allgemeinen Vollstreckungsrecht sind zunächst erstmal Bescheide notwendig.
Vor der Vollstreckung selbst sind noch weitere Bedingungen zu erfüllen.

In allen Bereichen gilt:
Es sind immer Bescheide notwendig, wenn die Öffentliche Verwaltung Kosten gelten machen und eintreiben möchte. Zahlt ein Bürger ohne Bescheid, dann zahlt er immer freiwillig unter Aufgabe seiner Grundrechte.


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Ja sehe ich auch so aber ich sehe auch wie man sich gerne mal Gesetze zurecht legt wenn sie einem zum Vorteil gereichen aber andererseits vom Vollstreckungsrecht nix mehr wissen will wenn es konkret wird.

Ich finde diese Doppelmoral zum kotzen und wie die Gesetze immer zu Lasten derer zurecht gelegt werden, die sich versuchen gegen Unrecht zu wehren.

Ich finde aber auch die Ausführungen (und übrigens auch die Antworten der ARD und der Nicht-Antwort des NDR) zu den Produktionskosten und der Risikoverteilung im konkreten Falle zum Tatort mit Till Schweiger, interessant. Da wird um den heißen Brei geeiert und Geheimniskrämerei betrieben das es nicht besser geht. Es ist ja wohl kein Ding die Kosten aufzuschlüsseln was an Rundfunkbeiträgen nun konkret direkt und indirekt (Fördergelder) eingeflossen ist. Wer welches Risiko trägt und wie die Gewinnverteilung aussieht. Da redet man immer von mehr Transparenz aber das Gegenteil ist der Fall. Tatsächliche Angaben zu den Einnahmen aus kommerzieller Tätigkeit erfährt man nur umständlich bis gar nicht.


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Hallo Jens, wenn Du Deine Mail + die Antwort zum Runden Tisch Morgen mitbringst, könnte mensch mal darüber reden!

"auf die schnelle" von mir zu
Ich finde diese Doppelmoral zum kotzen
Wo ist Doppelmoral? Hier sind doch wohl ein Gegner der Zwangsabgabe und Kritiker des örR sowie ein Befürworter des örR und Verfechter der Art der Finanzierung aufeinandergetroffen?!

Zur Analyse hilft vielleicht die Trennung zwischen "Ja/Nein zum örR" und "Ja/Nein zur Zwecksteuer für den Rundfunk".
Die geschickt polemische Vermischung findet auch immer wieder in den "juistischen" Bewertungen statt. Zum Beispiel
Zitat
Zu 1. und 2.:
Politisch vertretbar kann nur das sein, was rechtlich möglich ist. Auch die Länder haben sich an die verfassungsrechtliche Bestands- und damit Finanzierungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu halten. Ein Wegfall der gesetzlich geregelten Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist daher nicht denkbar. Zuletzt ist der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag auch vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt worden.

Hattest Du gesagt, dass die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wegfallen soll?
Hattest Du gesagt, dass verfassungsrechtliche Garantien irgendjemand entzogen werden sollen?

Und der Begriff "Grundversorgung" ist vielleicht als nicht definiert festzustellen (und damit subjektiv), nicht aber die Beurteilung der Inhalte von Angeboten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, wenn es beispielsweise um Korruption geht. Korruption, Bestechung und Veruntreuung sind/wären objektiv feststellbar. FIFA, WDR
Korruption in NRW
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17230.msg113634.html#msg113634
etc. .. vielleicht...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Mai 2016, 23:10 von Bürger«

b
  • Beiträge: 776
Zitat
Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten hat am 13.04.2016 ihren aktuellen (20.) Bericht veröffentlicht, der sich u. a. mit der Kostenstruktur von ARD, ZDF und DLR befasst.

Übrigens, diese Kommission ist ein Nichts. Auch die Vorschläge dieser Kommission spielen keine Rolle.

Jochen Notholt. „Die Ermittlung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten durch die KEF“. Seminar. 2002
Zitat
Der KEF-Bericht ist folglich kein Verwaltungsakt...

Da die KEF-Berichte jedoch durch ihre Veröffentlichung als solche wie oben festgestellt noch keine unmittelbare rechtliche Wirkung gegenüber den Rundfunkanstalten entfalten, kommt eine Verletzung deren subjektiver Rechte gar nicht erst in Frage.


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Michael: Da stimme ich dir zu. Man macht es sich auch mit der Beantwortung der Fragen immer schön einfach. Ich kann leider heute abend nicht dabei sein. Ich habe schon mit Oliver gechattet...leider ist die Zeit immer recht ungünstig für mich da ich meistens zu der Zeit noch arbeite.

@Boykott2015: Das ist Richtig. Die KEF kann lediglich Empfehlungen aussprechen....irrsinnigerweise müssen aber die Ministerpräsidenten dann Entscheiden ob und wieviel mehr Geld den ÖR zugute kommt. Ein tolles Druckmittel meiner Meinung nach! Wenn man nicht das macht was der/die MP wollen gibts halt in der nächsten Runde weniger Geld....Soviel zum Thema staatsferne. Man kann wohl klar sagen das die angeblich so unabhängigen ÖR Sendeanstalten sehr wohl die Kriterien eines Staatsfunkes erfüllen.


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