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Autor Thema: Urteil Druckdienstanbieter welcher Bescheide für Beitragsservice druckt  (Gelesen 9789 mal)

g
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Fragwürdig dabei ist natürlich:
Wie kann eine nicht rechtfähige Institution Verträge mit Druckdienstleistern abschließen?   

Diese gesamte Problematik passt zum BS.
Du hattest ja super darauf hingewiesen.
Alles machen in Eigenregie, es steht sinngemäß in den Ausschreibungen "LRAs, vertreten durch den Vorstand des Beitragsservice" .
Der BS vertritt sozusagen alle LRAs etc. und ist selbst ein nicht rechtsfähiges Unternehmen.
Eigentlich geht das nicht, aber hier ist das alles erlaubt.

Nicht rechtsfähig heißt aber, dass die keinerlei Rechtsgeschäfte tätigen dürfen, die das Rechtsverhältnis des Bürgers mit der jeweiligen LRA betreffen. Das darf nur die LRA. Das steht auch überall so geschrieben.
Mr.X hat daher bei dem letzten Bescheid, der eintraf, einen Widerspruch an die LRA verfasst, den er der LRA und aber auch dem BS geschickt hat. Darin hat er dem BS mitgeteilt, dass er gut und gerne auf die Schreiben des BS zugunsten bedürftigen Personen verzichtet und die Angelegenheit besser mit der LRA klären möchte.
Seither kommt vom BS nichts mehr.

Werbung und Info dürfen die schon nach außerhalb geben, aber keine personalisierten Schreiben, in denen steht, wieviel Rückstand der Mr.X hat und dergleichen. Das geht den externen Dienstleisten nichts an.
Ob die zertifiziert sind, interessiert Mr.X nicht.
Die Zertifizierungen macht verm. einer, der zur Bande dazugehört. Mr.X hat schon genug fakes gesehen.


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