Hallo, ich habe mir folgende Rätsel ausgedacht:
Person A hatte einiges bezüglich GEZ hinter sich, einige Jahre offene Forderungen wurden ihr von der Steuerrückzahlung abgezogen. Fortan war sie über ihre inzwischen eingezogene Mitbewohnerin angemeldet. Das Konto von Person A wurde deshalb von der GEZ abgemeldet. Im August 2016 zog die Mitbewohnerin aus und meldete sich um. Person A hat seitdem KEINE Post von der GEZ bekommen, ebenso gibt es KEINE offenen Forderungen. Person A ist seit einiger Zeit zahlungswillig, da sie die öffentlichen-rechtlichen Sender inzwischen gern nutzt. Durchringen konnte sie sich jedoch nicht, weil sie Angst hat, seit 08/2016 nachzahlen zu müssen.
Der bei Person A wohnende Sohn X ist nun fast 20 Jahre alt und hat vor einigen Wochen seinen ersten Brief von der GEZ bekommen.
Person A ist gewillt, für die gemeinsame Wohnung zu zahlen, wie geht sie am besten vor? Und wie lange muss sie rückwirkend zahlen?
Folgende Ideen hat Person A:
Möglichkeit A:
1. Im Schreiben an Sohn X ankreuzen: "Die Wohnung ist bisher nicht auf meinen Namen angemeldet. Ich melde sie deshalb zu meinem Einzugsmonat an ... (Sohn X wohnt seit seiner Geburt in der Wohnung, trägt er hier seinen 18. Geburtstag ein?)
2. Person A meldet sich anschließend bei der GEZ und sagt, sie ist Mitbewohnerin von Sohn X.
Fragen: Was passiert, wenn Person A sich als Mitbewohnerin meldet und die GEZ auf sie aufmerksam wird. Werden sie sie fragen, über welches Konto sie vorher gemeldet war? Oder ist sie bei der GEZ noch immer über ihre damalige Mitbewohnerin eingetragen und kann sich nahtlos ummelden?
Ist Sohn X zahlungspflichtig rückwirkend ab seinem 18. Geburtstag? Soll dieses als Einzugsdatum eingetragen werden?
Möglichkeit B:
1. Person A meldet sich freiwillig bei der GEZ und zahlt drei Jahre (
) rückwirkend. Wie reagiert die GEZ auf solch ein Schreiben?
Ich freue mich über euer Miträtseln an diesem fiktiven Fall.