DEGENHART: Der Staat darf der privaten Presse keine Konkurrenz machen.
Dann darf der Staat aber auch keine Rechtskonstruktionen schaffen, die dazu führen, daß Bürger durch die vom Staat für eine bestimmte Unternehmensgruppe geschaffenen Rechtskonstruktionen zur Zahlung herangezogen werden.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;