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Autor Thema: Verfassungsrechtler Degenhart über Staatsfreiheit der Presse... und des ÖRR  (Gelesen 2134 mal)

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Hohenloher Tagblatt, 16.04.2016


Verfassungsrechtler Degenhart über Staatsfreiheit der Presse und Crailsheimer Stadtblatt

von swp

Zitat
Kommunen dürfen Öffentlichkeitsarbeit betreiben. Sie dürfen auch amtliche Mitteilungsblätter herausgeben, in denen sie ihre Bürgerinnen und Bürger über bedeutsame Angelegenheiten unterrichten. Aber dürfen sie das in einem Umfang, wie es das Stadtblatt in Crailsheim macht?

Nun ist es ja so, dass das Hohenloher Tagblatt eine Monopolzeitung ist und es Menschen in der Stadt gibt, die sagen, es sei gut, dass das Stadtblatt in einer Art redaktioneller Konkurrenz zur Tageszeitung auftritt.

DEGENHART: Der Staat darf der privaten Presse keine Konkurrenz machen. Dass es in vielen Städten oder gar Landkreisen nur eine Zeitung gibt, liegt daran, dass wirtschaftlich nur eine überleben kann. Wenn dann die öffentliche Hand Konkurrenz macht, kann das dazu führen, dass letztlich keine Zeitung mehr überleben kann, und dann ist die für eine Demokratie so wichtige Pressefreiheit nicht mehr gegeben.[..]

Wie schätzen Sie denn die Presse- und Meinungsvielfalt in unserem Land ein? Gibt es über den Fall Crailsheim hinaus Bedrohungen?

DEGENHART: Im Bereich der Presse sehe ich alles in allem keine großen Gefahren. Allerdings ist beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk schon eine gewisse Staatsnähe erkennbar.[..]

Weiterlesen auf:
http://www.swp.de/crailsheim/lokales/landkreis_schwaebisch_hall/Verfassungsrechtler-Degenhart-ueber-Staatsfreiheit-der-Presse-und-Crailsheimer-Stadtblatt;art5722,3787828


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Prof. Degenhart...
...in Kreisen der Rundfunkbeitrags-Kritiker auch bekannt für seine diesbezüglichen kritischen Gutachten/ Aufsätze - siehe u.a. unter

7...8... aktuell 9(!!!) RENOMMIERTE, *VERNICHTENDE* GUTACHTEN/ STUDIEN
+2 FUNDIERTE AUFSÄTZE [gesammelte Werke]
,
die dem sogenannten "Rundfunkbeitrag"/ "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag"
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http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5817.msg52280.html#msg52280


Interessant in diesem Zusammenhang auch die "Zusatzinfos" unter dem Artikel
http://www.swp.de/crailsheim/lokales/landkreis_schwaebisch_hall/Verfassungsrechtler-Degenhart-ueber-Staatsfreiheit-der-Presse-und-Crailsheimer-Stadtblatt;art5722,3787828

Zitat
Professor Christoph Degenhart ist einer der bedeutendsten Verfassungsrechtler

[...]

Er ist Direktor des Instituts für Rundfunkrecht und Mitglied des Instituts für Umweltrecht- und Planungsrecht. 1998 wurde er vom Sächsischen Landtag zum sachverständigen Mitglied des Medienrats der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) gewählt und 2004 wiedergewählt. Das Gesetz gestattet nur eine einmalige Wiederwahl. Damit endete seine Mitgliedschaft im Medienrat im Jahr 2010. Degenhart wurde 2010 durch den Sächsischen Landtag zum Richter am Sächsischen Verfassungsgerichtshof gewählt, dem er bis dahin als stellvertretendes Mitglied angehört hatte.

Zahlreiche Veröffentlichungen liegen von ihm vor, unter anderem das Lehrbuch Staatsrecht I. Dieses Werk über Staatsorganisationsrecht ist so etwas wie eine Institution für viele Generationen von Studienanfängern geworden. Und so wird das Buch fast ausschließlich beim Namen seines Autors genannt: der "Degenhart". Er liegt inzwischen in der 30. Auflage vor.

Als Autor ist Degenhart beteiligt am Großkommentar zum Grundgesetz sowie am Handbuch des Staatsrechts und am Handbuch der Grundrechte in Deutschland und Europa. Er ist Mitherausgeber eines Handbuches des Staats- und Verwaltungsrechts des Freistaats Sachsen und Herausgeber eines Kommentars zur Sächsischen Bauordnung sowie Verfasser von über 300 Monografien und Aufsätzen aus allen Teilbereichen des öffentlichen Rechts mit Schwerpunkten im Staatsorganisationsrecht, im Medienrecht und in Teilbereichen des Umweltrechts.

Zu seiner wissenschaftlichen Arbeit zählt ferner die Tätigkeit als Sachverständiger in Anhörungen verschiedener Landtage und des Bundestags sowie die Mitwirkung als Verfahrensbevollmächtigter in Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, den Verfassungsgerichten verschiedener Länder, dem Bundesverwaltungsgericht, den Oberverwaltungsgerichten und dem Europäischen Gerichtshof.

Beteiligt war er unter anderem an den Verfahren um die Studiengebühren als Vertreter der antragstellenden Länder, um den Braunkohlentagebau Garzweiler als Vertreter der Bundesregierung, in den Verfassungsbeschwerdeverfahren um den Europäischen Stabilitätsmechanismus und um das Anleihenprogramm der Europäischen Zentralbank als Vertreter der Beschwerdeführer.


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Zitat
DEGENHART: Der Staat darf der privaten Presse keine Konkurrenz machen.
Dann darf der Staat aber auch keine Rechtskonstruktionen schaffen, die dazu führen, daß Bürger durch die vom Staat für eine bestimmte Unternehmensgruppe geschaffenen Rechtskonstruktionen zur Zahlung herangezogen werden.


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