Zitat: "Wie Seibert & Co. eine halbe Stunde lang nichts sagen"
Stand: 11.04.2016 14:57 Uhr
http://www.tagesschau.de/inland/boehmermann-bpk-101.htmlBei der Bundespressekonferenz ging es zwar nicht ums Thema "Rundfunkbeiträge", dennoch wurde hier eine wichtige Frage geklärt.
Achtung! Die nachfolgende Wiedergabe ist aus dem Zusammenhang gerissenen!
Ab der 49ten Sekunde erklärt der Pressesprecher Herr Stefan Seibert, dass für die Bundeskanzlerin der Art. 5 GG das allerhöchste Gut ist.
Der Art. 5 GG spielt natürlich auch bei dem Rundfunkbeitrag eine entscheidene Rolle:
Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 GG (Jeder hat das Recht, (…) sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.) ist ein vorbehaltlos garantiertes Grundrecht und nicht gemäß Art. 19 Abs. 1 GG einschränkbar.
Ungehindert bedeutet: Durch nichts behindert, aufgehalten oder gestört. Beliebig, frei, grenzenlos, nach Belieben/Gutdünken, nicht belästigt, offen, ohne Einschränkung/Kontrolle, schrankenlos, unbeeinträchtigt, unbehelligt, unbehindert, unbeschränkt, uneingeschränkt, ungebremst, ungehemmt, ungeschoren, ungestört, unkontrolliert, unverwehrt.