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Autor Thema: Umfragebogen - Zahlung einstellen - Befürchtungen und Ängste  (Gelesen 1220 mal)

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  • Beiträge: 3.234
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
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"GEZ"-Zahlung einstellen - man kann uns nicht alle vor Gericht zerren (meme)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31742.msg195724.html#msg195724

[...] sehr viele Mitbürger Angst vor den Konsequenzen haben. [...] Es geht also darum diesen Mitbürgern die Angst vor negativen Konsequenzen zu nehmen. Dazu könnte dieses Forum einen Beitrag leisten und ein Gegengewicht zu den problembeladenen Threads schaffen. [...]
Die - teilweise diffusen, d.h. von den Betroffenen oft nicht näher spezifizierbaren, unbegründeten, eingeredeten bzw. nach "Hörensagen" bestehenden - Ängste glaubhaft zu zerstreuen ist in der Tat eine der Aufgaben des Forums, welche bislang aufgrund der Vielzahl der akuten Einzelfälle oft untergeht.
Es war auch schon mal eine FAQ angeregt, in welcher mit allerlei Mythen*** aufgeräumt werden könnte und sollte.
Allein das Zusammentragen des entsprechenden Fragenkatalogs ist schon an fehlender Mitwirkung gescheitert (Link folgt ggf. noch, sobald gefunden).
Und leider hat bislang auch oft genug dasjenige, was an Runden Tischen bzw. bei Info-Aktionen zur Aufklärung über die (überschaubaren) Konsequenzen verteilt wurde, noch(!) keinen Eingang ins Forum geschafft - schlicht aus Zeit-/ Kapazitätsgründen.
Das muss aber und soll auch nicht so bleiben. Es wird daran gearbeitet.

***Beispiele für solche Mythen/ diffusen Ängste:
"Wenn ich nicht zahle steht morgen der Gerichtsvollzieher vor der Tür."
"Wenn ich nicht zahle kommt der Gerichtsvollzieher und pfändet mir was aus der Wohnung."
"Wenn ich nicht zahle werde ich verhaftet."
"Wenn ich nicht zahle drohen mir Strafen."
"Wenn ich nicht zahle wird alles nur viel teurer."
usw.
Vielleilcht sollte man Noch-Zahler (und ja, es gibt sogar "Rundfunkbeitragsgegner", die allen Ernstes sogar noch Lastschrifteinzugsermächtigung erteilt haben :o ::) ::) ) konkret fragen, warum sie noch zahlen und was konkret ihre Befürchtungen/ Ängste sind. Das könnte man auch als Umfragebogen gestalten - und zu den möglichen Auswahlpunkten dann gleich jeweils (z.B. auf der Rückseite, damit keine Beeinflussung stattfindet) jeweils aufklärende Antworten liefern. Das würde auch der immer noch häufigen Frage entgegenkommen, wo man denn "unterschreiben" könne... ;)

In Anlehnung an einen vielbekannten Satz hier die Übertragung
bzw. ein Alternativ-Meme ;)

"Stell Dir vor es gibt eine Schufa - und alle stehen drin."

"Stell Dir vor es gibt eine Schufa - und alle stehen wegen Rundfunkbeitrags-Vollstreckung drin, auch wenn sie kreditwürdig sind."

Jedenfalls verliert die Schufa zunehmend ihre (ohnehin schon fragliche privatrechtliche) Daseins- und Datensammelberechtigung(?), wenn zunehmend zahlungsfähige Normalbürger ausschließlich aufgrund der Rundfunkbeitrags-Vollstreckung und Eintrag ins Schuldnerverzeichnis der Länder auch einen Schufa-Eintrag erhalten.

Eine so verzerrte Schufa-Auskunft kann schon nicht mehr ihrem eigentlichen Zweck dienen, liquide von nicht-liquide bzw. kreditwürdig/ kreditunwürdig zu trennen - und ist damit eigentlich keinen Pfifferling mehr wert.

Allerdings muss man auch hier wieder aufklären/ Mythen zerstreuen, denn der Schufa-Eintrag folgt ja nicht der Nicht-Zahlung auf den Fuß. Es gibt nicht wenige Nicht-Zahler, die aufgrund des Rechtsweges und mitunter Nichtzahlung seit 01.01.2013(!) noch nicht einmal eine Mahnung erhalten, geschweige denn eine Vollstreckung hatten...

Es muss aufgeklärt werden, dass und wie die Nichtzahlung möglichst lang möglichst konsequenzenlos zu strecken geht.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Juli 2019, 18:59 von Markus KA«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

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  • Beiträge: 1.575
Vorschläge (selbstverständlich frei für Bearbeitungen):

1. Was passiert, wenn ich heute die Einzugsermächtigung widerrufe? Kommt dann nächste Woche der Gerichtsvollzieher?

Antwort: Nein. Es kommt lediglich ein Brief, der eine Art Kontoauszug enthält und einen Überweisungsträger. Es kostet noch nicht einmal eine Gebühr.


2. Was passiert, wenn ich sechs Monate nicht gezahlt habe? Ich habe aber schon einige Zahlungsbitten erhalten. Bekomme ich eine Parkkralle ans Auto geklemmt?

Antwort: Üblicherweise nach sechs Monaten kommt zuallererst ein sog. Festsetzungsbescheid. Erst jetzt fallen Mehrkosten an in Form eines "Säumniszuschlags", in der Regel 8 Euro. Dieser Festsetzungsbescheid ist überhaupt der erste rechtlich wirksame Schritt, mit dem der/die Intendant/in Ihres Rundfunksenders gegen Sie vorgeht.

Aber mittels des beiliegenden Überweisungsträgers können Sie sich auch dann noch von der Schuld befreien, und dann geschieht Ihnen nichts weiter. Keine Parkkralle, auch keine Pfändung. Sie bekommen dann wieder "wie gewohnt" vom Beitragsservice Ihre "Kontoauszüge".

Sie könnten sich sogar von neuem überlegen, Ihren Rundfunkbeitrag nicht zu zahlen.


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