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Autor Thema: Härtefallregelung, Nachweis über welchen Betrag das Einkommen überschritten wird  (Gelesen 991 mal)

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Hallo, ich hab die SuFu benutzt aber nichts Passendes gefunden.

Also Person A hat eine Zweitausbildung begonnen. Im zweiten Lehrjahr (438€ netto) zieht A dann in die erste Wohnung und bekommt Post von der GEZ. Nach der Zwangsanmeldung versendet A einen Antrag auf Härtefallregelung.

Nach 8 Monaten kommt die Erwiderung des ÖR, sie wollen denn Nachweis um welchen Beitrag das Einkommen den maßgeblichen Sozialbedarf überschreitet. In der Arbeitsagentur sagen die Mitarbeiter Person A das es so was wie im ÖR Brief beschreiben nicht gibt. Beim Jobcenter ein formlosen Antrag auf Sozialleistung gestellt (Hartz4) der nach einem Monat kam. Da war die Frist natürlich schon rum.  (Trotzdem hin Versand.)

Mit dieser Begründung wurde dann auch der Antrag abgelehnt. Wiederspruch raus. Nun wollen sie die Berechnung zu diesem Ablehnungsbescheid, die es nicht gibt warum auch? (Person A hatte von Anfang an keine Berechtigung)
Alternativ kann Person A auch einen Nachweis (Bescheinigung) der zuständigen Behörde schicken aus der o.g. (Betrag) hervorgeht.

Was wollen die nun genau haben?
Wo kann Person A das nun herbekommen?


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