Liebe Forenmitglieder,
nach viel Lesen und Studieren der möglichen Ausgangssituationen präsentiert sich der Person A folgender noch nicht ganz klarer fiktiver Fall:
Man stelle sich vor ein Schreiben wie das angehängte liegt eines Tages in Person A's Briefkasten. Die Verwunderung ist groß, denn er hat
noch nie schriftlich, mündlich, visuell oder in irgendeiner nachweislichen Art mit diesem WDR aus Köln in Kontakt gestanden. In diesem Schreiben welches den Titel „Zahlungserinnerung“ trägt, erinnert und
droht die Stadtkasse im Auftrag des WDR Zwangsvollstreckungsmaßnahmen an.
Wäre es zunächst ausreichend den im Brief benannten Gläubiger auf diese Tatsache hinzuweisen? Möglicherweise mit einem fiktiven Schreiben ähnlich wie dem folgenden:Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Befremden nehme ich Ihr Schreiben "Mahnung" vom ... zur Kenntnis.
Vorsorglich weise ich Sie darauf hin, dass in der "Zahlungserinnerung" [...] erwähnte/r Bescheid/e vom ... mir nicht bekannt ist/ sind und offensichtlich gar nicht existiert/en - daher konnte ich gegen diese/n angeblichen Bescheid/e bisher auch noch keine Rechtsmittel einlegen.
Daher weise ich auch die in der " Zahlungserinnerung " enthaltene/n Mahngebühr/en i.H.v. ... € zurück.
Ohne vollstreckbaren Titel ist eine Zwangsvollstreckung jedoch gar nicht möglich.
Eine von Ihnen etwaig eingeleitete Zwangsvollstreckung werde ich daher mit allem Nachdruck und zu Ihren Kosten abwehren.
Mit freundlichen Grüßen
Lohnt es sich im Schreiben vorweg Gesetzesparagraphe zu zitieren? Oder ist es besser zunächst eine Antwort abzuwarten?
Überdies hat Person A den Eindruck, dass hier ein Schreiben vorliegt, welches formal nicht korrekt sein könnte da es „maschinell erstellt“ ist, keine Unterschrift und Siegel/Stempel oder Rechtsbehelfsbelehrung (vermutlich weil dies nur eine Erinnerung ist?) enthält und gegebenenfalls gegen weitere Formalitäten verstößt(?).
Möglicherweise kann hier jemand auf konkrete Gesetze hinweisen?
Vielen Dank im Voraus für eure Vorstellungskraft!