... Der Bürger muss auch nicht in Anspruch genommen werden, wenn es keinen Bedarf gibt ...
Das ist ein wichtiger Satz.
Jetzt muss geprüft werden, welcher Bedarf und aus welchem Grund dieser überhaupt angemeldet wurde, denn es ist nicht verständlich, dass zuvor die Bevölkerung nicht gefragt wird ob überhaupt Bedarf besteht.
Weil diese Frage bereits nicht gestellt wird und aus diesem einfachen Grund nicht beantwortet wurde, dürfte auch kein Bedarf an Geld gemeldet werden. (Alles was bisher her als Bedarf gemeldet wurde ist so gesehen Bedarf für eine Überversorgung)
Es kann doch nicht sein, dass immer zu am Bürger vorbei entschieden wird. Das passiert bereits dann, wenn die Bürger nicht gefragt werden.
Das ist vergleichbar mit einem Räuber der fragt auch nicht.
Jeder Bürger kann für sich feststellen ob Bedarf besteht, besteht für Ihn keiner, dann sollte er sich auch nicht in Anspruch nehmen lassen.