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Autor Thema: Verwaltungsrecht NRW  (Gelesen 2693 mal)

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Verwaltungsrecht NRW
Autor: 10. April 2017, 11:42
Ich zitiere mal aus dem VvWfG NRW:

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=1&bes_id=4844&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=376356

(1) Dieses Gesetz gilt nicht für die Tätigkeit der Kirchen, der Religionsgesellschaften und Weltanschauungsgemeinschaften sowie ihrer Verbände und Einrichtungen und des Westdeutschen Rundfunks Köln.


Das heisst ja, das der WDR gar nicht als Behörde nach dem Verwaltungsrecht agieren darf, oder?
Das als Begründung in einen Widerspruch und man bekäme recht, oder nicht???


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cleverle2009

Re: Verwaltungsrecht NRW
#1: 10. April 2017, 17:33
Die Staatsbediensteten wissen das. Es kümmert sie jedoch nicht.


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Re: Verwaltungsrecht NRW
#2: 10. April 2017, 18:56
d.h.: "ja"? wenn man seinen Widerspruch so begründet, bekommt man dann keinen Ablehnungsbescheid???


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Re: Verwaltungsrecht NRW
#3: 10. April 2017, 21:05
Verwaltungsgericht Aachen, 8 K 1897/14
Datum: 19.09.2016
https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_aachen/j2016/8_K_1897_14_Urteil_20160919.html

Rz. 57
Zitat
[...]pflichten des § 25 VwVfG NRW gelten für die Tätigkeit der Landesrundfunkanstalt bei der Erhebung der Rundfunkgebühren- oder -beiträge schon deshalb nicht, weil das Verwaltungsverfahrensgesetz NRW nach § 2 Abs. 1 VwVfG NRW auf die Tätigkeit des Beklagten [WDR gemeint] grundsätzlich nicht anwendbar ist.


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Re: Verwaltungsrecht NRW
#4: 10. April 2017, 22:04
 :-\ d.h. das Gesetz ist eigentlich auf unserer Seite, aber die Richter sagen, nee doch nicht, oder versteh ich das falsch...?


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Re: Verwaltungsrecht NRW
#5: 10. April 2017, 23:40
Hier gab es schon mal einen Thread, der die Auslegung der VwVfG je Bundesland untersuchte:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20633.0.html

Danach gibt es für NRW OVG-Entscheidungen, die das auch so sehen.


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Re: Verwaltungsrecht NRW
#6: 11. April 2017, 17:42
Auf jeden Fall lohnt es sich in der Klageschrift zu erwähnen, daß das angerufene Gericht möglicherweise gar nicht zuständig sei und die RA sich ihr Geld auf dem zivilrechtlichen Wege holen muß.
Irgendwann sind die unteren Gerichte soweit überlastet, daß ein schlauer Richter sich der vielen Arbeit entledigt, indem er den Wortlaut genau nimmt und damit die Unzuständigkeit des Verwaltungsgerichtes erklärt.
Hoffnungsmodus aus...


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  • GEZ nein Danke
Re: Verwaltungsrecht NRW
#7: 17. April 2017, 15:34
Person A wird das einfach mal in die neurlichste Klageschrift mit aufnehmen. Versuch macht klug.


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Ich bin dafür, dass wir dagegen sind. GEZ nein Danke.

Klagen und sich wehren statt zahlen, für unser aller Recht.

 
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