Hallo allerseits!
Ich möchte einige Fragen bzgl. der folgenden Situation stellen.
Person Y ist EU-Bürger und wohnt seit 2 Jahren in Deutschland, seit dem Beginn ihres Aufenthaltes in einer und derselben Wohnung. Person Y hat sich bisher freiwillig für die Bezahlung des Rundfunkbeitrages nicht angemeldet. Person Y bekommt nun (nach 2 Jahren) den ersten Brief vom Beitragsservice. Y solle sich beim Beitragsservice anmelden oder Bescheid geben, falls schon eine andere Person den Beitrag für die Wohnung bezahlt. Eine solche Person existiert nicht, also müsste sich Person Y selber für die Bezahlung des Beitrages anmelden. Niemand hat einen Rundfunkbeitrag für diese Wohnung seit der Einführung der aktuellen Regelung im Jahre 2013 bezahlt.
Person Y meldet sich nun beim Beitragsservice und schreibt im Anmeldeformular unter "Ich melde die Wohnung zum Rundfunkbeitrag ab dem Zeitpunkt der Anmeldung beim Einwohneramt für die oben genannte Adresse an" den Monat und das Jahr, wenn sie das erste Schreiben von der GEZ bekommen hat, anstatt den Monat und das Jahr, wenn die Anmeldung beim Einwohneramt wirklich erfolgt ist (vor 2 Jahren).
Was würde in dieser Situation passieren? Wie würde die GEZ darauf reagieren? Könnte die GEZ von Person Y fordern, dass sie für den ganzen Zeitraum, seitdem sie an dieser Adresse wohnt, den Beitrag rückwirkend bezahlt, obwohl sie überhaupt keine Briefe von der GEZ bekommen hat?
Besten Dank im Voraus!
- Abadacus