Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Vollstreckungsbeamten keinen Einlass gewährt  (Gelesen 2515 mal)

P
  • Beiträge: 1
Alles rein fiktiv!

Hallo.
A hatte vergangene Woche ein Schreiben eines Vollziehungsbeamten des Finanzamtes Berlin in seinem Briefkasten.
 In dem Schreiben handelt es sich um eine Vollziehungsmaßnahme.
Gestern, wie angekündigt, stand dieser vor der Tür, doch A hat ihn nicht rein gelassen, da 1. Der Herr sich nicht ausgewiesen hat und von A auch keinen Ausweis verlangt hat.
Daraufhin meinte der Vollziehungsbeamte, das er ein Durchsuchungsbeschluss gegen A erwirkenerwirken, und post bekommen würde. A konnte nicht mal wirklich mit dem aggressiven Menschen reden. Es wurden auch keine Fragen gestellt, ob A überhaupt Zahlungswillig ist.

Kann A gegen den Vollziehungsbeamten eine Fachaufsichtsbeschwerde einreichen?
A hat mit dem Vollziehungsbeamten nicht im Sandkasten gespielt und weiß nichtnicht, wer der Mann war oder ob er das überhaupt war.

Danke schön mal für Hilfe und Antworten.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. April 2016, 07:21 von René«

d
  • Beiträge: 9
Mahlzeit


Sofern Person A eine Fachaufsichtsbeschwerde einreichen möchte, kann er sich fiktiv an die oberste Dienstbehörde der Finanzämter wenden.

Senatsverwaltung für Finanzen
Klosterstraße 59
10179 Berlin


Ich würde aus allen Rohren schießen, Kräfte müßen gebunden werden, umso mehr, umso besser.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

1
  • Beiträge: 443
Ohne Durchsuchungsbeschluss ( diesen beantragt der Gläubiger beim Amtsgericht ) hat der "Vollstrecker"
nichts in der Wohnung zu suchen. Sollte dieser vorliegen ... ist auch eine zwangsweise Öffnung der Tür möglich.

http://dejure.org/gesetze/ZPO/758a.html


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

Z
  • Beiträge: 1.564
Schon ungewöhnlich, normalerweise macht das FA einfach die Konten dicht, weil sie meistens über eine Kontonummer zur Zahlungsabwicklung verfügen, dann werden einfach sämtliche Konten bei dem Geldinstitut stillgelegt.

Die Sache mit dem Kuckuk scheint mir noch erwähnenswert.
Wenn der Finanzbeamte kein Bargeld findet und auch sonst nichts zu holen ist, dann kann er den Offenbarungseid verlangen, wenn er aber Sachen vorfindet, die von Wert sind, die aber dringend für die Arbeit gebraucht werden (sonst kann man ja nicht arbeiten und sonstige Steuern zahlen), so wird nur ein Pfandsiegel drangeklebt, auf daß man die Sache nicht veräußern darf.
Mein früherer Chef hatte das Siegel wie eine Trophäe jahrelang an seinem Farbkopierer kleben...


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

 
Nach oben