Bildquelle: https://www.haufe.de/statics/1.00.00.0231/images/logo-recht.pnghaufe.de, 22.03.2016
BVerwG segnet flächendeckenden Rundfunkbeitrag ab - das letzte Wort?von Haufe Online Redaktion
Alle müssen - die Hoffnungen vieler unwilliger Rundfunk-Beitragspflichtiger hat das BVerwG mit seinem Urteil vom 18.3. enttäuscht. Nun bleibt es trotz großer Widerstände dabei: Den Rundfunkbeitrag muss jeder zahlen - ganz egal ob er/sie Rundfunk und/oder Fernsehen nutzt oder nicht. Grund: Er ist laut BVerfG unverzichtbarer Bestandteil der öffentliche Meinungsbildung. Beim WDR nennt man ihn deshalb gar „Demokratieabgabe".
Neuregelungen bei Gesetzen, Beiträgen und Förderungen in 2013Im Volksmund hieß der Rundfunkbeitrag früher „GEZ-Gebühr“. Zahlen musste nur, wer ein empfangsbereites Rundfunkgerät zu Hause hatte. Dies veranlasste die GEZ, die Gebühreneinzugszentrale, nicht selten zu umfangreichen, teils gefürchteten Nachforschungsanstrengungen. Scharen von Mitarbeitern schwärmten aus, um durch Überraschungsbesuche zu klären, ob Nichtzahler tatsächlich kein Rundfunkgerät zu Hause bereit hielten.
Früher: Kuriose Situationen mit schnüffelnden GEZ-Mitarbeiter
Früher ergaben sich mehr oder weniger kuriose Situationen, wenn GEZ-Mitarbeiter auf fadenscheinige Art versuchten, sich Zutritt zu einer Wohnung zu verschaffen oder auch die Nachbarn befragten. Nicht selten entwickelte sich hieraus ein Katz-und-Maus-Spiel zwischen der GEZ und dem Nichtzahler.
Seit dem 1.1.2013 müssen alle ran
Seit dem 1. Januar 2013 ist alles anders. Nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag der Länder wird seither für jede Wohnung ein einheitlicher Rundfunkbeitrag angesetzt. Damit wurde die ehemalige Rundfunkgebühr Geschichte. Die Idee dahinter[..]
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