Lesehinweis
Hervorhebung fett, und ein Hinweis kursiv...
Grundrechte
2.11.2009
Menschenwürde, Wahlrecht, Asyl und das Recht auf freie Berufswahl: Das Grundgesetz schreibt zahlreiche Menschen- und Bürgerrechte fest, zu deren Einhaltung der Staat verpflichtet ist.
hier steht im Orginal die Grafik
Grundrechte: Rechtsgarantien im GrundgesetzGrundrechte: Rechtsgarantien im Grundgesetz Lizenz: cc by-nc-nd/3.0/de/
Mit dem Begriff "Grundrechte" werden meist die ersten 19 Artikel des Grundgesetz (GG) und die dort geschaffenen Rechtsgarantien bezeichnet. Weitere wichtige Grundrechte finden sich aber auch in anderen Artikeln des Grundgesetzes. So ist zum Beispiel das Recht auf einen gesetzlichen Richter und rechtliches Gehör vor einem Gericht in den Artikeln 101 und 103 GG festgeschrieben. Grundrechte, die in anderen als den ersten 19 Artikeln des Grundgesetzes behandelt werden, bezeichnet man oft als "grundrechtsgleiche" Rechte.
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http://www.bpb.de/politik/grundfragen/24-deutschland/40426/grundrechtehttp://www.bpb.de/system/files/pdf/4ALIWZ.pdfBesonderes Augenmerk sollte auf die Grafik gelegt werden:
"Widerstand gegen die Beseitigung der verfassungsgemäßen Ordnung" im Bild "Nein"
Bedeutung, jeder Bürger hat das Recht "Nein" zu sagen zur Abschaffung von Rechten aus dem Grundgesetz, also zu erklären nein so geht es nicht.
Dazu muss jeder Bürger seine Rechte natürlich ersteinmal kennen.