Es gibt ein Branche, welche im ÖR so gut wie nicht vorkommt aber möglicherweise von einer größeren Gruppe anderweitig also außerhalb des ÖR genutzt wird. In erster Linie geht es dabei um Unterhaltung für Erwachsene und somit um Angebote 18+. Durch den Entzug von finanziellen Mitteln könnte die weitere Versorgung gefährdet sein. Es dürfte dieser Gruppe wahrscheinlich gar nicht klar sein, dass der Rundfunkbeitrag eine unzulässige Hinderung ist.
Viele denken ja immer noch, dass sie sich den Rundfunkbeitrag leisten können weil Ihnen gar nicht richtig bewusst ist wovon der Beitrag sie abhält.
Viele Personen werden durch den Beitrag vom Zeitungslesen, Kino, Theater und Sport abgehalten.
Wer zum Beispiel kein Geld hat um ins Kino zu gehen aber dennoch den Rundfunkbeitrag zahlt der zahlt unter Zwang.
Der Zwang spielt für die Nutzung keine Rolle bedeutet, selbst wenn die Person es nutzen würde aber wegen Mangel an Geld nicht ins Kino gehen kann besteht Zwang. Kein Zwang bestünde, wenn der Kinobesuch trotz Nutzung möglich bleibt.
Mit allen anderen Angeboten verhält es sich gleich. Bei Angeboten, welche durch ÖR nicht erbracht und damit nicht erfüllt und damit nicht befriedigt werden können ist es sogar noch schlimmer. In diesen Fällen wird von der Nutzung abgehalten. Die Höhe des zu Verfügung stehenden Einkommens spielt dabei eine untergeordnete Rolle, weil die Verwendung der finanziellen Mittel durch die Verfassung als frei geschützt ist. Zu allererst werden die Mittel für lebensnotwendige Bedürfnisse benötigt und erst im Anschluss kann geprüft werden, welche weiteren Bedürfnisse befriedigt werden können. Dabei sind Zwecküberlegungen für später also Rente und Kapitalbildung zur Erfüllung von Grundbedürfnissen wie die grundsätzliche Absicherung mit Wohnraum im Alter zu beachten. Erst wenn dazu eine ausreichend gute Versorgung vorhanden ist kann über die verbliebenen Reste des zur Verfügung stehenden Kapitals entschieden werden. Es prallen somit verfassungsrechtlich Grundrechte zusammen. Auf der einen Seite das Recht sich aus freien Angeboten zu bilden und auf der anderen Seite das Recht mit dem Kapital frei umzugehen. Es besteht keine Verpflichtung ein Angebot zu bezahlen welches dazu führt das die freie Entscheidung der Mittelverwendung nicht mehr möglich ist. Freie Mittel meint nach Steuern, aber selbst diese zahlen alle mehr oder weniger freiwillig.