Autor: 19. März 2016, 18:23
Bildquelle: http://www.presseportal.de/assets/img/pp-header-logo-fade.pngpresseportal.de, 18.03.2016
Allgemeine Zeitung Mainz:
Abwägen - Kommentar von Reinhard Breidenbach zum Rundfunkbeitragvon Reinhard Breidenbach
Machen wir uns nichts vor: Nur mit größter juristischer Mühe ist es dem Bundesverwaltungsgericht gelungen, den Rundfunkbeitrag für rechtens zu erklären. Früher war es so: Jemand hatte ein Gerät, man konnte getrost davon ausgehen, dass er es auch benutzte, deshalb musste er Gebühr bezahlen. Seit 2013 ist Beitrag für jede Wohnung schon dann fällig, wenn dort Empfang möglich ist. Punktum. Das ist schon etwas anderes. So spürt man jetzt durchaus ein Gschmäckle von Zwangsfinanzierung, und ob die nächst höhere Instanz, das Bundesverfassungsgericht, das hinnimmt, bleibt abzuwarten.[..]
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