Fragen zu Zweitwohnungen sollten direkt beim BS erfragt werden.
Allgemein zu prüfen ist, ob diese Wohnung überhaupt die Definition für eine Wohnung, für welche ein Beitrag erhoben werden soll, erfüllt. Ist die Wohnung z.B. nur durch eine andere Wohnung zugänglich würde diese nicht zusätzlich Beitragspflichtig sein.
Auf eine Zweitwohnung ist ja auch der Beitrag zu zahlen. Würde der BS es merken, wenn A die Beitragsnummer seiner Eltern angeben würde? Weiß denn der BS in welcher Etage A wohnen würde oder überhaupt, dass er eine Wohnung angemietet hat? Bei der Ummeldung beim Bürgeramt müsste A doch nur seine neue Zweitwohnsitzadresse, aber keine weiteren Details nennen, oder?
Ehrlich, diese Fragen wurden hier bereits öfter gestellt und wahrscheinlich jedes Mal auch beantwortet.
Jain, wenn z.B. bei der Anmeldung zusätzliche Daten angegeben werden, z.B. eine Wohnungsnummer welche zudem dann auch noch übertragen werden müssten mittels Meldedatenabgleich. Oder wenn eine böse Person es dem BS mitteilt. Oder wenn der BS im Rahmen eines erweiterten Datenabgleich auch noch Bauzeichnungen mit auswerten darf.
Ja, wenn Person A eine Etage oder Wohnungsnummer angeben würde bei einer Anmeldung.
Ja denn eine Anmeldung bei einem EMA führt unmittelbar zu einer automatischen Übertragung von Daten, anders ist sonst nicht erklärbar warum Personen nach einem Umzug und der Anmeldung beim EMA Post bekommen.