Aus aktuellem Anlass ein Hinweis zum Thema Verzinsung von Forderungen:
BMF äußert sich zur Verfassungsmäßigkeit der Verzinsung für Verzinsungszeiträumehttps://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31840.msg215434.html#msg215434BVerfG
Pressemitteilung Nr. 77/2021 vom 18. August 2021
Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen mit jährlich 6 % ab dem Jahr 2014 verfassungswidrig
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-077.html
Abschnitt 4 c)
"Die Verzinsung mit einem Zinssatz von monatlich 0,5 % ist trotz der grundsätzlichen Einschätzungsprärogative des Gesetzgebers aber dann nicht mehr zu rechtfertigen, wenn sich der typisiert festgelegte Zinssatz im Laufe der Zeit unter veränderten tatsächlichen Bedingungen als evident realitätsfern erweist. Dies ist spätestens seit dem Jahr 2014 der Fall."