Leider kann hier im Forum nur Hilfe auf fiktive Fälle erfolgen.
Aus einer Beschreibung würde fiktiv hervorgehen, dass es eine Person A gibt. Diese Person A würde AlG2 erhalten und ein Schreiben wegen der Befreiung.
Möglichkeit 1 das Schreiben wurde behalten?
Möglichkeit 2 das Schreiben wurde unter Beachtung von Fristen nach Köln "GEZ" oder zu einer Rundfunkanstalt versand?
Welche Möglichkeit könnte im fiktiven Fall gelten?
Im Fall Möglichkeit 1 nie gemeldet, also Befreiungsschreiben nicht zur "GEZ" geschickt, dann weiß die "GEZ" nichts von Befreiung und versendet normalerweise so genannte Klärungsschreiben.
Möglicherweise hat eine Person A solche nicht bekommen und vielleicht hat eine Person A auch keine Kenntnisse über die Abläufe.
Aber das Arbeitsamt kann keine Rundfunkbefreiung ausstellen, sondern nur ein Schreiben, welches als Nachweis dem Befreiungsantrag bei der jeweiligen Rundfunkanstalt bzw. "GEZ" bei zu legen ist.
Es gibt keine automatische Befreiung, diese wird immer nur auf Antrag bewilligt.
Eine Person A hat jetzt so gesehen ein Problem weil eine Befreiung so wahrscheinlich nicht vorliegt.
Das hätte aber sofern Post gekommen ist schon ehr auffallen können.
Möglicherweise sollte eine Person A schnell Kontakt zur Stadt aufnehmen und etwaige Missverständnisse aufklären. Sollte eine Person A diesen Kontakt nicht von sich aus suchen kommt mit Sicherheit ein Mitarbeiter und möchte irgendwie Zugang zur Wohnung um wahrscheinlich irgendwas mit zu nehmen.
Bei Möglichkeit 2 gibt es nur den Fall, dass der Nachweis wegen der Bedürftigkeit nicht angekommen ist oder verlorenen gegangen ist. Dann könnte eine Person A den Vorgang mit einer Kopie belegen und wiederholen.