Hallo zusammen,
Person X glaubt, er hat im Rahmen einer möglichen Klageeinreichung Mist gebaut.
Klage könnte Person X am 11.04. eingereicht haben, ebenfalls einen Antrag auf Fristverlängerung am 01.06. (wurde statt gegeben).
Am 03.06. bekam Person X ein Schreiben vom VG mit folgendem theoretischen Inhalt:
Der in der Klageschrift vom 11. April 2016 zum Ende des Klageantrages außerdem gestellt Antrag "die Vollziehung der Bescheide auszusetzen bzw. die aufschiebende Wirkung aller Widersprüche wiederherzustellen" wurde hier versehentlich zunächst nicht registriert.
Es bestehen allerdings erhebliche Zweifel ab den Erfolgsaussichten Ihres Antrags, denn es dürfte das für dessen Zulässigkeit erforderliche Rechtsschutzbedürfnis fehlen. Der Hessische Rundfunk hat nämlich bereits in seinem Widerspruchsbescheid ...dem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stattgegeben...Eines Antrages bedurfte es daher nicht.
Vor diesem Hintergrunt bitte ich Sie um Mitteilung...ob Sie Ihren Antrag zurücknehmen.
Nun ist Person X in seiner reichlichen Naivität davon ausgegangen, dass mit dem Antrag, der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gemeint ist. Daher wurde ein Schreiben aufgesetzt in dem Person X den Antrag auf Vollziehung der Bescheide zurücknimmt. Mehr hat Person X nicht geschrieben und sich ausschliesslich auf die Aussetzung der Vollziehung bezogen.
Nun bekam Person X heute Post. Das Verwaltungsstreitverfahren zwischen X und dem HR wurde eingestellt! Begründung:
Der Antrag wurde zurückgenommen, das Verfahren ist gemäss §92 VwGO einzustellen. Der Beschluß ist unanfechtbar.
Person X kommt es so vor, als wäre das
komplette Verfahren, auch der
Klageantrag, eingestellt.
Ist dem so?Person X kann natürlich erst am Montag mit dem VG telefonieren, aber vielleicht weiss hier ja jemand Rat.
Matze