Das üble an dem Fall ist doch nicht das Alter von 107 Jahre, denn solange ist die Person angeblich befreit. Nein die Rewag als Energielieferant vertraut den GEZ-Befreiungen als Behördliche Anerkennung. Das muss man sich mal vorstellen. Die GEZ hat hier mehr Behördenfunktion als das Finanzamt.
Diese Fälle kennen wir doch von hier, dass Personen die unter den H-4 Leistungen leben und zufrieden sind, werden trotzdem von den GEZ-Scherken zum RF-Beitrag gezwungen, weil dieser Personenkreis keinen Bescheid wie er für H4-Empfänger ausgestellt wird vorliegt.
Und dann Bedarf es also keiner Behördlichen Bestätigung z.B. Sozialamt, sondern es Bedarf einer durchlaufenen Zwangsmaßnahme, wie Sie der GEZ-RF-Beitragservice vornimmt um als Sozialhilfeempfänger anerkannt zu werden. Dabei interessiert es die Rewag nicht, ob der BS oder eine RF-Anstalt eine Behördliche Legitimation darstellt oder nicht.
Soweit sind wir in diesem Deutschland inzwischen schon gekommen.
Der Fall zeigt aber wiederum auf, dass die RF-Anstalten in Ihrer Funktion durch den BS, die persönlichen Daten der Bürger ohne Zustimmung von Datenschutz benutzt und benutzen darf, zur staatliche Zwangsverwaltung und Kontrolle der Menschen in diesem Land.
Einen herzlichen Danke an die EU für den zugesicherten Persönlichkeitschutz.