Guten Morgen!
Folgender Fall:
Zwangsvollstr. Südwestrundfunk Anstalt usw. c/o ARD ZDF Deutschlandradio BS Köln
gegen eine Person A
Wortlaut:
In o.g. Sache hat d. Gläub. (?) wg. Vollstreckungsers. d. Gläubigerin (? d. Südwestrundf. Köln v. ...Datum... AZ... die Abnahme der Vermögensauskunft beantragt.
genaus so steht's geschrieben.
Frage:
Wer hat da jetzt die Vermögensausk. beantragt ?? Der BS (?) und wäre das rechtens??
Person A hat die letzten 40 Jahre "beitragsfrei gelebt" und sämtliche Schreiben d. BS seit 2013 ignoriert.
A erhält einen Brief v. OGV -
weißer Umschlag, als normale Post mit Stempel - in dem
ab Zustellung (!?) eine Frist von 2 Wochen eingeräumt wird, um den säumigen Betrag v. über 600 € bar oder auf das Konto des OGV zu zahlen. Bei Nichtzahlung wird gleich der Termin zur
Vermögensausk. mitgeliefert. Bei Missachtung droht der OGV mit dem
Schuldnerverz. u. ggf.
Verhaftung.
'Das Dokument wurde maschinell erstellt u. ist
o. Unterschrift gültig' (?)
Person A möchte natürlich zahlen
sollte alles so seine Richtigkeit haben.
A tut sich sehr schwer mit den vielen Begriffen und $§, möchte deshalb auch keine ellenlange Briefe schreiben sondern sachlich kurz und bündig auf freundliche Weise auf geltendes Recht aufmerksam machen. Aber wo anfangen??
Frage:
Ist Zustellung und Frist anfechtbar?
Wer genau hat die Vermögensabgabe beantragt und ist das so hinzunehmen?
Es braucht doch einen richterlichen Beschluß oder gilt das nur für die Volstr. zu Hause?
Eine sog. Rechtsbehelfsbelehrung ist im Schreiben nicht erkennbar, anfechtbar?
A gibt sich Mühe selbst zu recherchieren aber etwas Starthilfe wäre sehr nett
denn die Zeit drängt ein wenig...
Gruß von
sumsum