Hallo liebe Mitstreiter,
fiktive Person X hat im letzten Jahr erfolgreich eine Zahlungsaufforderung des Finanzamts abgewehrt und die ganze Sache ging zurück an den BS/Rundfunkanstalt.
In dieser Woche jedoch hat Person X hat von ihrem Arbeitgeber eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung zu Gesicht bekommen. Ca. 800 EUR, die beim nächsten Gehalt abgezogen werden!!
Daraufhin rief X beim Finanzamt an und fragte nach, ob dieses denn vorhätte Person X dies bekanntzugeben. Die Antwort: ein Gerchtsvollzieher wäre zu diversen Terminen vor Ort gewesen und hätte eine Zahlungsaufforderung an Person X geschickt und somit wäre sie ja unterrichtet worden. Diese Zahlungsaufforderung ist aber tatsächlich nie bei X angekommen, denn dann hätte sie darauf reagieren können..
X ist daraufhin am nächsten Tag beim Finanzamt aufgekreuzt, um die Herrschaften um Stellungnahme zu bitten. Es wurde die Abteilungsleitung hinzuzitiert, jedoch nur, um sämtliche Einwände, die X vorgebracht hat, abzuschmettern: Das Amt sei nicht verpflichtet, die Vollstreckungsersuchen zu prüfen, und wenn diverse Bescheide verschickt wurden, wäre es sehr unwahrscheinlich, daß X diese nicht erhalten hätte, X wäre ja sowieso gesetzlich verpflichtet, die Beiträge zu bezahlen und solle doch einfach eine Einzugsermächtigung erteilen..
Welche Möglichkeiten hat X, sich dagegen zur Wehr zu setzen, zumal auch noch zusätzlich das Guthaben aus der Steuererklärung zurückgehalten wird?
Die Pfändung ist bereits verfügt, aber X nicht bekanntgegeben. Welche Fristen würden in diesem Fall gelten, wenn überhaupt, da ja keine Bekanntgabe erfolgt ist, und vor welchem Gericht sollte gegen das Finanzamt vorgegangen werden?
Finanzgericht Berlin? Verwaltungsgericht?
Auf Schreiben des BS hat X nie reagiert, Bescheide wurden also nicht bekanntgegeben.
Beste Grüße aus dem schönen Berlin