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Autor Thema: Verfahren ruht, Wie weiter vorgehen (Bezahlen?)  (Gelesen 2772 mal)

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Verfahren ruht, Wie weiter vorgehen (Bezahlen?)
Autor: 29. November 2015, 15:17
Alles fiktiv:

Hallo Zusammen,

Nach dem ein fiktiver Bekannter von mir mit einigem Stress und Klageschriften und Gebühren für Gericht und Gerichtsvollziehern dem Ruhen des Verfahrens (in BW, Stuttgart) zugestimmt hat (und auch Stolz ist,das erreicht zu haben, auch wenn er sich fragt obs was bringt),
hofft er nun natürlich auf einen für sich positiven Ausgang der klagen in Kahrsruhe etc.

Doch bis dahin verlangt die GEZ weiterhin Geld, die erste Forderung (nach dem das Ruhen des Verfahren vorgeschlagen wurde, hat die GEZ sich nur dazu bereiterklärt zu zustimmen, nachdem alle bis dahin offenen Forderungen beglichen waren), ist nun gekommen.
Soll der Bekannte diese Forderungen nun einfach begleiche, oder auch hier wieder Einspruch einlegen, oder abwarten oder nur unter Vorbehalt bezahlen?

Er sieht gerade nicht viele Chancen und möchte zusätzliche Mahnungsgebühren etc vermeiden, bis jetzt sind die Mehrkosten bei ca. 250 Euro (150 Gerichtskosten, Mahnungen etc ca. 40, Gerichtsvollzieher 50)


Grüße

a8531879


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. November 2015, 07:37 von René«

Z
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Die Frage ist: Wer verlangt?
Der Belästigungsservice?
Der Betroffene könnte sich getrost zurücklehnen und auf den Beitrags- oder Festsetzungsbescheid der Rundfunkanstalt warten und dann erst entsprechend reagieren. Es stünde ihm nach dem Widerspruchsverfahren frei, seine Klage zu erweitern.

Warum wurde während des laufenden Klageverfahrens bezahlt? Das Geld ist doch damit weg. Denn wenn die klagende Person die Klage gewinnen würde hätte dies doch von heute auf morgen die Insolvenz der beklagten Rundfunkanstalt zur Folge...

Da sollte sich mal der Kläger überlegen, wie er den bezahlten Betrag von Seiten der Rundfunkanstalt insolvenzsicher aufbewahren läßt.


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Hi Zeitungsbezahler,

 Danke für dein Interesse!

Zu deinen Fragen:

Wer Verlangt: der Beitragsservice, Korrekt

Zitat
Es stünde ihm nach dem Widerspruchsverfahren frei, seine Klage zu erweitern./
Interessant. der Bekannte hat aber nur die Zustimmung zum ruhen des Verfahrens bekommen, wenn der Beitragsservice seinen Gebühren bekommt und auch kein Treuhandkonto etc gewählt wird.

Somit ist für den Bekannten gerade nicht klar, ob er noch das Recht (oder besser Möglichkeit) hat, das Widerspruchverfahren erneut einzuleiten, ohne das Verfahren (oder besser gesagt das Ruhen des Verfahrens ) zu gefährden.

Eine Möglichkeit den Betrag um den es geht sicher aufzubewahren zu finden wäre toll. Der Bekannte und ich haben aber keine Ideen, außer dem Treuhandkonto, das abgelehnt wurde...


Grüße

 >:D


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Bereicherungsbande...

Das Verfahren wurde ruhend gestellt. Punkt.
Die Gründe für die Ruhendstellung würden sich bei Klageerweiterung auf weitere Beitrags-/Festsetzungsbescheide doch nicht ändern, oder?
Wenn die Rundfunkanstalt auf Zahlung besteht, so müßten sie ja die Wiederaufnahme des Verfahrens beantragen, also von sich aus vor Gericht aktiv werden.
Ob das taktisch für die klug ist, denn das Gericht wird für die Ruhendstellung schon seine Gründe haben...

Ich vermute, daß nur die Drohkulisse aufrecht erhalten wird, weil ja schonmal gezahlt wurde (aus welchen Gründen auch immer), dann ist für die die Wahrscheinlichkeit groß, daß sich der Bedrohte nochmal mit seiner Zahlung irrt...


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  • Beiträge: 12
es geht weiter:

Klage vor VG Stuttgart läuft, Gerichtsvollzieher will trotzdem Geld
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15280.msg129562.html#msg129562


Edit "Bürger":
Thread bleibt ab hier geschlossen, da obige Fragen bereits mehrfach im Forum behandelt werden, Mehrfachdiskussionen jedoch aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht im Forum nicht vorgesehen sind.
Bitte immer und überall die wichtigen Hinweise u.a. oben rechts im Forum beachten...
Vor Erstellung neuer Beiträge erst Schnelleinstieg und Suchfunktion benutzen. [...]
Dort finden sich dann u.a. auch diese Hinweise:
Aus aktuellem Anlass der aufgrund der Bundesverwaltungsgerichts-Entscheidungen vom März und Juni 2016 von ARD-ZDF-GEZ augenscheinlich im Akkord ausgestellten WiderspruchsBESCHEIDe sowie auch von den Gerichten wieder aufgenommenen, bislang ruhendgestellten oder "liegengebliebenen" Verfahren siehe bitte u.a. auch unter
Klagegründe/ Argumente/ Vorgehen nach BVerwG März und Juni 2016 [Sammelthread]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19787.0.html

Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. August 2016, 14:43 von Bürger«

 
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