Liebes Forum,
nachdem ich den umfassenden Lesestoff hier begutachten konnte, bleiben doch noch Unsicherheiten übrig. Vielleicht gibt es ja hier jemanden, der sich erbarmt und seine Sichtweise auf das Geschehene kundtun kann.
Die fiktive Azubi-Krankenschwester D. beginnt eine Ausbildung und zieht dazu in ein
Schwesternwohnheim (NRW) in dem auch
ca. 40 weitere Menschen während der Ausbildung ein Zimmer beziehen.
Kurz nach der Anmeldung beim Meldeamt flattert auch das erste Schreiben des BS ein.
"Wohl erzogen" wird das Formular ausgefüllt - und bald darauf abgebucht.
Nach Rückfragen bei den anderen Bewohnern erfährt D., dass kein anderer das Schreiben beantwortet.
Darauf wird der
Betrag zurückgebucht, aber nichts weiter von D. aus geschrieben.
Nach und nach trudeln
immer wieder Schreiben vom BS ein, immer als
einfacher Brief, alle Bewohner haben die gleiche Anschrift, intern sind die Zimmer schon nummeriert.
Briefkästen sind draußen für alle vorhanden.
Jetzt, zum 01.02., trifft ein
Mahnschreiben ein, ein solches vom Wortlaut gleiches, wie hier auch
Ablauf +1 "Mahnung" v. "Beitragsservice"/ LRAhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74835.html#msg74835Das Problem für Schwester D. ist halt nun:
Was wäre am besten nun zu tun?Alle die damals nicht mehr reagiert haben, werden anscheinend in Ruhe gelassen und nicht mehr angeschrieben.
Nach Auskunft des Betreibers des Wohnheims (das Krankenhaus) würden unter dieser Anschrift sicher auch schon RF bezahlt, aber mehr gab es nicht in Erfahrung zu bringen.
Nun ist auch der ratlose fiktive Vater von Schwester D. informiert und hofft auf ein paar wohlgesonnene Forenmitglieder und deren Ansichten.
Vielen Dank.
Brille