http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17149.msg113129.html#msg113129 Landesmedienanstalt
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Wieso werden aus den Rundfunkbeiträgen auch die Landesmedienanstalten "gefüttert", die doch für den privaten Rundfunkbereich zuständig sein sollen?
Perfekter geht doch die Verarsche gar nicht?
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EU-seitig sind neben Ministerien die Landesmedienanstalten diejenigen, die als Kontrollorgan für alle Medien eingesetzt sind, sowohl für ÖRR als auch für PRR.
Wenn es nicht so sein sollte, wer kontrolliert dann die ÖRR, da nur die Landesmedienanstalt als zuständiges Kontrollorgan an die EU gemeldet worden ist? (Nur bei Bayern ist das anders, da ist auch der Bayrische Rundfunk als Kontrollorgan genannt).
-> Da es bei Bayern anders ist, kann es auch nur so verstanden werden, daß die der EU gemeldeten Medienkontrollbehörden(!) für alle Rundfunksender zuständig sind, die sich in ihrem Bundesland befinden. Damit ist dann aber auch klar, daß überall dort, wo es eine an die EU gemeldete Landesmedienanstalt als übergeordnete Medienbehörde hat, keine Landesrundfunkanstalt mit Behördenfunktion haben kann.
-> Ferner folgt daraus, daß auch der Beitragsservice keine Behördenfunktion haben kann, da eine Nichtbehörde keine Behörde gründen kann; denn nur der Staat ist befugt, eine Behörde zu schaffen.
-> Welcher Staat hat den Beitragsservice geschaffen?
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Welche Beträge führen, so es rechtens sein sollen, die PRR an "ihre" Landesmedienanstalt ab?
Wenn die Landesmedienanstalt nur für PRR zuständig ist, dann ist eine Unterstützung aus Rundfunkbeitragsmitteln unzulässig?
Wenn die Landesmedienanstalten
das Medienkontrollorgan für alle Rundfunksender ist, sind alle Rundfunkanstalten lediglich gleichberechtigte Unternehmen ohne jede hoheitliche Befugnis.
Es ist nicht glaubwürdig anzunehmen, es hätte eine Landesmedienanstalt, die alle Rundfunkunternehmen kontrolliert, und daneben zusätzlich eine Landesrundfunkanstalt, die den in ihr integrierten Sendebetrieb kontrolliert.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;