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Autor Thema: Stadt hat Konto gepfändet > Wie weitermachen?  (Gelesen 3093 mal)

i
  • Beiträge: 1
Stadt hat Konto gepfändet > Wie weitermachen?
Autor: 01. Dezember 2015, 12:47
Mit viel hin und her hat die Gemeinde jetzt das Konto einer fiktiven Person A gepfändet.
Zum Glück war nichts drauf und wird auch nichts drauf kommen  ;)
Hier ist der Gläubiger auf ein mal die Stadt Marienheide  :o


Wie geht Person A denn jetzt am besten vor ?
- einstweilige Anordnung beim Verwaltungsgericht ?

P-Konto ist keine Option !


Edit "Bürger":
Beitrag musste leider angepasst werden.
Bitte immer und überall den wichtigen Hinweis u.a. oben rechts im Forum beachten...
Wichtig für Sie:
Fragen so genau wie möglich stellen. Angaben über Namen, Orte und sonstige Daten vermeiden. Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Firma B“, „Ort C“ usw. verwenden, um Ihr Anliegen hypothetisch zu beschreiben.

Danke für die zukünftige Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Dezember 2015, 05:04 von Bürger«

K
  • Beiträge: 6
...
Hier ist der Gläubiger auf ein mal die Stadt Marienheide  :o
Wie geht Person A denn jetzt am besten vor ?


Person A sollte mal bei ihrem "Rundfunkanbieter" nachfragen ob er die Forderung an die
Stadt abgetreten hat. Und umgekehrt ob die Stadt nun die Rechte an der Forderung er-
worben hat, und wie?

Bei meiner Nachbarin Schlumpfine gibt sich neuerdings auch die Stadt als Gläubiger aus.
Da ich heutigem Recht nicht kundig bin kann ich ihr leider auch nicht helfen.
Aber vielleicht, findet sich ein rechtskundiger Schlumpf der weiterhilft. Können sich die
Gläubiger austauschen oder hin und herwechseln???




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1
  • Beiträge: 443
In dieser fiktiven Situation meinte mein Onkel:
Die -Erinnerung- (beim Amtsgericht)  ist ein Rechtsmittel gegen jede Vollstreckungsmaßnahme,
also z.B. auch den Erlaß einer Pfändungs- und Überweisungverfügung ......

Sollte das Amtsgericht die Meinung vertreten das Verwaltungsgericht sei zuständig ... dann eben das Fax ans Verwaltungsgericht.

Wenn der Rechtsbehelf falsch benannt wird .... ( Widerspruch/Erinnerung) ist dies unschädlich.
Aus dem "Antrag" sollte eindeutig hervorgehen was begehrt wird.

https://de.wikipedia.org/wiki/Pf%C3%A4ndungs-_und_Einziehungsverf%C3%BCgung#Rechtsmittel


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Dezember 2015, 23:20 von 12121212«

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  • Beiträge: 1.456
Lass Dir doch von A bitte mal erzählen, was genau passiert ist.
Hat A briefe vom BS bekommen? Hat A Bescheide vom BS bekommen?
Hat A auf die Bescheide Widerspruch eingelegt? Hat A einen Widerspruchsbescheid vom BS bekommen?
Hat A briefe der Vollstreckunsstelle der Stadt bekommen? Und was stand da drin? Und was hat A daruf hin gemacht?
Fragen über Fragen.


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