http://www.lfm-nrw.de/fileadmin/user_upload/lfm-nrw/Regulierung/Datenschutz/Taetigkeitsbericht__2013-2014.pdfLandesanstalt für Medien NRW Datenschutz Tätigkeitsbericht
III. Konkrete Maßnahmen
3. Beispielhafte Rechtsfragen
So hatte ich beispielsweise zu prüfen,
- welche Angaben über Kommissionsmitglieder nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz veröffentlicht werden müssen.
Wo könnte man mehr Informationen zum Thema Kommissionsmitglieder / Korruptionsbekämpfungsgesetz erhalten?
IV. Beschwerdemanagement
Im Berichtszeitraum gingen bei der Datenschutzbeauftragten keine Beschwerden
ein. Es wäre jedoch falsch, daraus den Schluss zu ziehen, es
gäbe keinerlei Verstöße gegen Datenschutzvorschriften bei den zu beaufsichtigenden
Rundfunkveranstaltern. Denn typischerweise können Betroffene
nicht feststellen, welche personenbezogenen Daten erhoben wurden, zu
welchen Zwecken sie weiter genutzt und an wen sie weitergeleitet werden.
Im Kontext der Auswertung von Nutzerdaten durch Google Analytics (ohne
Verwendung des Plugins „anonymize IP“) hatten die Aufsichtsbehörden
kundgetan, dass die unentgeltlichen Datenauswertungen erheblichen rechtlichen
Bedenken unterlagen. Daraufhin wechselten etliche Rundfunkveranstalter
von Google Analytics zu deutschen Dienstleistern und kamen insofern
weiteren Schritten der Aufsichtsbehörden zuvor.
Wo könnte mehr Informationen zur Auswertung von Nutzerdaten durch deutsche Dienstleister erhalten?
V. Behördliche Zusammenarbeit im Kontext der datenschutzrechtlichen Überwachung des privaten Rundfunks in NRW
Die genannten Behörden waren im Berichtszeitraum mit der Problematik befasst, dass Smart-TV-Geräte nicht nur Fernsehsignale empfangen, sondern auch einen digitalen Rückkanal für erhobene Daten haben.
Hierdurch kann das individuelle Nutzungsverhalten erfasst und ausgewertet werden.
Erfasst auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk in NRW das individuelle Nutzungsverhalten und wertet es aus?