Oder es besteht Glück auf Seite des vermeintlichen Schuldners, dass, trotz mehrerer Zurückweisungen auf verschiedene Bescheide, seitens einer LRA gedacht wird, dass dem einen oder anderen Bescheid nicht widersprochen wurde und der Widerspruchsbescheid deshalb nur eine Zurückweisung bearbeitet. Und dazu behauptet, dass es auf einen weiteren Bescheid kein Widerspruch gibt. Zusätzliches Glück ist dann, wenn im gleichen Widerspruchsbescheid ein Satz steht, dass die LRA auch die weitere Zurückweisung erhalten hat. Wer es nicht glauben mag, Suchwort formfrei Antwort 60.
In so einem Fall dürfte es dann später einen weiteren Widerspruchsbescheid geben. Lustig wird es falls es zu einer Vollstreckung kommen würde, was aber durch die Klage auf den ersten Widerspruchsbescheid wahrscheinlich aktuell unterbleibt.
Dazu war es nicht einmal nötig es doppelt zu versenden. Es kommt schlichtweg auf den Text an und wer es bearbeitet.
Postalisch wurde es nach Köln versendet, aber im Schreiben selbst wird eine Adresse einer möglichen LRA verwendet, dieser Punkt wäre noch offen, weil es so richtig mit der Zuständig nicht angezeigt wurde. Zudem eine Erklärung fehlt wer die LRA sei. Deswegen war es zunächst nur eine Adresse. Ein Richter meinte dann es wäre richtigerweise der MDR und hat eine Rechtsform weggelassen, aus diesem Grund ist immer noch nicht klar wer eine LRA ist und ob diese nun verantwortlich wäre oder das Unternehmen MDR, da bleiben Fragen offen. Die jeweiligen Nachweise der Zuständigkeit und Legitimation werden in der Klage wahrscheinlich erörtert. Die Klage richtet sich somit zunächst gegen einen MDR, welcher sich durch eine|n Intendanten bzw. Intendantin vertreten wissen möchte ohne diesen anzugeben. Auch dazu werden sicherlich Legitimationsnachweise nötig sein und viel wichtiger noch wer diese abgibt.