Ein Freund von mir, der seit Jahren im Ausland lebt, aber bis vor kurzem noch in Deutschland gemeldet war, wurde auch zwangsangemeldet, und zwar auf einen Haushalt, für das bereits ein Beitragskonto existiert. Es liefen Forderungen an, jedoch erreichten ihn nur vereinzelt Info-Briefe mit dem GEZ-Kontostand, wenn er zu Besuch bei dem Haushalt war. Niemals jedoch ein Vollstreckungsersuchen oder ein Festsetzungsbescheid.
Nun hat er sich rückwirkend mit dem Abmelde-Formular beim Beitragsservice per Fax abgemeldet, mit Verweis auf die fehlende Beitragspflicht. Es wurden auch Belege für den Wohnsitz im Ausland beigefügt.
Die Frage ist, hat jemand von euch bereits eine ähnliche Erfahrung gemacht?
Falls Ja: War die Auflösung des GEZ-Kontos dann erfolgreich?
Ist eine Rückwirkende Abmeldung möglich?