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Autor Thema: Landtag NRW Drucksache 16/10490  (Gelesen 1963 mal)

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Landtag NRW Drucksache 16/10490
Autor: 17. Dezember 2015, 12:19
Landtag NRW Drucksache 16/10490 vom 16.12.2015

http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument?Id=MMD16/10490&quelle=alle

Thema:
Öffentlich-rechtlichen Rundfunk staatsferner gestalten – Zahl der Regierungsmitglieder
in Aufsichtsgremien verringern, gesellschaftliche Kontrolle und Vielfalt stärken

Zitat:
"Der den Landesparlamenten mit dem 17. Rundfunkstaatsvertrag vorgelegte Entwurf eines
überarbeiteten ZDF-Staatsvertrages genügt diesen Ansprüchen nicht."

Kann man solche Fundstücke mit in die Klage einbauen?


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Re: Landtag NRW Drucksache 16/10490
#1: 18. Dezember 2015, 00:00
Zitat
I. Ausgangslage
Nach wie vor wird dem Rundfunk aufgrund der Kombination von Breitenwirkung, Aktualität und Suggestivkraft eine besonders hohe Relevanz bei der Meinungsbildung zugemessen (so festgestellt in der sog. Achten Rundfunkentscheidung des Bundesverfassungsgerichts, 1 BvL 30/88 vom 22.02.1994). Nicht zuletzt daraus ist die Existenz eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks abzuleiten.

Das fängt ja gut an  :laugh:

Rundfunkstaatsvertrag – RStV
Zitat
§ 11 Auftrag
(1) Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist, durch die Herstellung und Verbreitung ihrer Angebote als Medium und Faktor des Prozesses freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung zu wirken und dadurch die demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft zu erfüllen.

Ich dachte die Meinungsbildung wäre der Auftrag. Jetzt misst man hohe Relevanz bei der Meinungsbildung zu.
Und daraus wäre die Existenz abzuleiten, nicht durch Gesetze und Staatsverträge entstanden. Nein.

Datum: 16.12.2015
Zitat
Diese Form der zersplitterten und ineffektiven Aufsicht ist nicht mehr zeitgemäß. Sie wird insbesondere auch den komplexen Fragen, die das Aufeinandertreffen gebührenfinanzierter öffentlich-rechtlicher Medienanbieter auf der einen und privater Medienanbieter auf der anderen Seite aufwirft, nicht mehr gerecht.


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r66

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Re: Landtag NRW Drucksache 16/10490
#2: 18. Dezember 2015, 09:16
"Festgestellt  am 22.02.1994" - mit ein bißchen gutem Willen könnte man sagen: vor einem Vierteljahrhundert - das Internet machte seine ersten leisen, kleine Fieber. Mit diesem Argument ein Dokument von 2015 zu eröffnen, ist schon starker Tobak.


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Re: Landtag NRW Drucksache 16/10490
#3: 18. Dezember 2015, 13:22
Zitat
Damit können 16 Regierungsvertreter – auch Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten
– im Aufsichtsgremium des ZDF vertreten sein. Gleichzeitig wird der Grundsatz der Pluralität
innerhalb der politischen Ebene verletzt, wie u.a. auch der von den Koalitionsfraktionen
benannte Sachverständige Prof. Dr. K.-E. Hain in seiner schriftlichen Stellungnahme im
Rahmen der Landtags-Anhörung zum Gesetzentwurf am 19.11.2015 ausgeführt hat: "Allerdings
begünstigt die Entsendung der Ländervertreter durch die Exekutiven (§ 21 Abs. 1 Satz
1 lit. a) ZDF-StV n.F.) die starke Berücksichtigung von Regierungsparteivertretern."

Um diese schriftliche Stellungnahme im Rahmen der Landtags-Anhörung zum Gesetzentwurf am 19.11.2015 geht es sich hauptsächlich.
Kann man so etwas "rechtssicher" in eine Klage einbauen oder wird es bei Gericht nicht zugelassen bzw. ignoriert?


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