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Autor Thema: Rentner aus Dresden kämpft gegen GEZ-Beitrag  (Gelesen 4558 mal)

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Rentner aus Dresden kämpft gegen GEZ-Beitrag
Autor: 19. Dezember 2015, 17:41

Bildquelle: https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/0/0e/Stern-Logo_komplett.svg/320px-Stern-Logo_komplett.svg.png

Stern, 17.12.2015

Er hat gar keinen Fernseher
Rentner aus Dresden kämpft gegen GEZ-Beitrag

von kg

Zitat
In Dresden legt sich ein Rentner und leidenschaftlicher Radiohörer mit dem öffentlichen Rundfunk an. Weil er gar keinen Fernseher besitzt, will er die "Steuer", wie er den Beitrag nennt, nicht zahlen. Doch seine Chancen stehen schlecht.

Richter Andreas May, der Vorsitzende des 2. Senats, hatte am vergangenen Dienstag gut zu tun im Gerichtssaal. Wo sonst eher nüchtern verhandelt wird, brach in der Verhandlung immer wieder tosender Applaus aus. "Das hier ist keine Unterhaltungsveranstaltung", ließ der Richter die Anwesenden im Saal wissen, berichtet die "Sächsische Zeitung". Doch der Kläger hatte offenbar seinen Fan-Club, hauptsächlich Rentner, mitgebracht. Und die sorgten für Stimmung….

Landet die Klage beim Bundesverfassungsgericht?

Der Saal des Verwaltungsgerichts in Dresden war voll, viele ebenfalls pensionierte Mitstreiter Anderssohns waren zur Unterstützung mitgekommen und beklatschen die Klagebegründung. Doch der Richter machte dem Rentner wenig Hoffnung, die Klage zuzulassen. Das Gericht halte sich an die gängige Rechtssprechung, aber natürlich werde man sich mit den vorgebrachten Argumenten auseinandersetzen. Anderssohn ist trotzdem wild entschlossen. Er appellierte an das Gericht, die Klage direkt nach Karlsruhe an das Bundesverfassungsgericht weiterzureichen...

Weiterlesen auf:
http://www.stern.de/wirtschaft/news/gez--rentner-kaempft-gegen-rundfunkbeitrag--er-hat-keinen-fernseher-6608148.html


Siehe auch:

Bildquelle: http://www.sz-online.de/Layout/Custom/Boilerplate/img/content/logo_szonline.png

Sächsische Zeitung, 16.12.2015


Radio-Hörer verweigert „Fernseh-Steuer“

von Alexander Schneider

Zitat
...Kläger Anderssohn argumentiert, der Beitrag sei eine Steuer, denn jeder Haushalt sei davon betroffen, ob er nun wolle oder nicht – Single- wie Mehrpersonenhaushalte gleichermaßen. Alle müssten nun zahlen, ob sie nun TV-Konsumenten seien oder, wie Anderssohn, ausschließlich Radio hörten. „Den Radiobeitrag hab ich früher gern gezahlt“, sagte er und holte aus zum Schlag gegen die Unterhaltungsindustrie: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk verschlinge jährlich 8,5 Milliarden Euro, diese TV-Anstalten strahlten pro Jahr 19 Jahre Programm aus: „Größtenteils Unterhaltung!“ Fernzusehen führe jedoch zur geistigen Inaktivität.

Das sei sinnlos, marktwirtschaftlich nicht zu vertreten und werde von ihm als schädlich und belastend empfunden. Bei anderen „Beiträgen“, etwa für Strom oder Wasser sei das anders. Das Programm habe angesichts dieser Unterhaltungsbreite auch wenig mit der im Grundgesetz garantierten Informationsfreiheit zu tun, so Anderssohn. „Dafür 200 Euro im Jahr zu zahlen ist eine schreiende Ungerechtigkeit.“ Er appellierte an den Mut des Gerichts, die Klage gleich an das Bundesverfassungsgericht weiterzuleiten.

Richter Andreas May, der Vorsitzende des 2. Senats, hatte Mühe, die Verhandlung im tosenden Applaus nicht abgleiten zu lassen: „Das ist hier keine Unterhaltungsveranstaltung.“ Fragen des Publikums ließ er nicht zu. Gleichzeitig machte May dem Kläger Anderssohn jedoch wenig Hoffnung, die Klage zuzulassen. Die Entscheidungen des Gerichts seien im Einklang der gängigen Rechtsprechung. Dennoch werde sich das Gericht mit Anderssohns Argumenten auseinandersetzen. Der Anwalt des beklagten MDR forderte, die Sache abzuweisen.

Ein anderer Kläger hatte zuvor mehr Glück. Das Gericht befreite den Sozialhilfeempfänger aufgrund seiner prekären Finanzen von dem Beitragszwang. Der MDR-Vertreter sicherte in dem Vergleich zu, sogar auf die Hälfte der offenen Forderungen von 101 Euro zu verzichten.

http://www.sz-online.de/sachsen/radio-hoerer-verweigert-fernseh-steuer-3276924.html


Siehe auch:


Bildquelle: https://mopo24.de/files/presse/theme/logo/mopo24-logo.svg

mopo24, 16.12.2015


GEZ-Rebell verliert vor Gericht

von Torsten Hilscher

Zitat
Dresden - Schlappe für GEZ-Rebellen Gerold Anderssohn (77). Der Dresdner muss Rundfunk- und Fernsehgebühren zahlen wie alle anderen auch. Das entschied jetzt das Verwaltungsgericht.

Der Rundfunkbeitrag verstoße nicht gegen das Grundgesetz, so das Gericht. Er sei auch nicht unverhältnismäßig, selbst wenn nur Radio gehört, aber nicht ferngesehen wird. (Az. 2 K 2437/14)

Das hatte GEZ-Rebell Gerold Anderssohn geltend gemacht. Er schaue bereits seit 15 Jahren nicht mehr in die Röhre, habe nur ein Radio. Gegen einen Gebührenbescheid des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR), der von ihm pauschal wie von allen anderen Haushalten pro Monat 17,50 Euro haben wollte, hatte er deshalb geklagt. ...

https://mopo24.de/nachrichten/dresdner-gez-rebell-verklagt-mdr-33823


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Dezember 2015, 18:04 von ChrisLPZ«
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