Hallo Allerseits,
Person A bräuchte Beistand/Rat/Hilfe.....
am 14.10.2014 schrieb Person A an den Rundfunkbeitrag-Service einen "Widerspruch gegen den Festsetzungsbescheid"-Brief, dort erläuterte
Person A unter anderem:
"hiermit fordere ich Sie auf, zu beweisen, dass Ihre
Schreiben/Mahnungen/Bescheide (?) bei mir eingegangen sind. Das sind sie
nämlich nicht! Wären sie bei mir eingegangen, hätte ich mich auch um Befreiung
bemüht...."
"Ich zitiere den BGH. Der BGH hat nämlich über die Heranziehung von
Anscheinsbeweisen im Falle von angeblich zugestellten Einschreibebriefen
folgende Aussage getroffen:......"
"Ich warte auf Ihre Beweise. Bis dahin betrachte ich Ihre Forderungen an mich
als gegenstandslos. Im Gegenteil, weitere Androhungen zur Zwangsvollstreckung
werde ich als Nötigung betrachten und dementsprechend darauf reagieren."
Am 1.1.2015 ist Person A zu seiner Freundin umgezogen. Die Freundin bezahlt
bereits den Rundfunk-Beitrag (Person A versucht sie zu überzeugen, die Zahlung
einzustellen)-
Acht Monate später......
AM 01.06.2015 bekam Person A eine Antwort vom Rundfunkbeitrags-Service mit 2
Festsetzungsbescheiden auf die neue Adresse zugestellt. Der Rundfunk hat Person
A, sozusagen wieder "gefunden" und wieder geschrieben. Im dem Brief wird auch
der Beitrag bis 06.2015 berechnet.
Fotos von den Dokumenten sind beigefügt.
Dort war unter anderem zu lesen: "Wir müssen davon ausgehen, dass Sie diese
erhalten haben, da wir sie nicht zurück bekommen haben".....
AM 05.06.2015 bekam Person A noch einen Brief "Zahlung der Rundfunkbeiträge"
Dort wird wieder bis 06.2015 berechnet
AM 01.08.2015 Noch ein Brief, Festsetzungsbescheid Mit `Kontoauszug`
Am 02.10.2015 noch ein Brief, Mahnung
Am 01.11.2015 noch ein Brief, Festsetzungsbescheid Betrag von 01.07-30.09.2015
Person A denkt sich;
- Berechnung stimmt nicht.
- Person A hat sich nie bei dem Rundfunkbeitrags-Service angemeldet, Person A wurde
zwangsangemeldet,,, deshalb sollte der Rundfunkbeitrag-Service doch selber
in Erfahrung bringen, wer dort in der Wohnung / neue Adresse bereits die Gebühren bezahlt.
Hier die Fragen,
-Soll Person A, den Rundfunk Beitrag informieren,dass in der neuen Wohnung bereits
Rundfunkgebühren bezahlen werden?
-Soll Person A, Name von Partnerin weitergeben?
-Soll Person A überhaupt etwas unternehmen? oder einfach abwarten.
ICH bedanke mich im Voraus für jeder Art von Aussagen bzw. Hilfe.