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Autor Thema: Beitragskonto 1 von 2 gelöscht. Alle Widersprüche damit weg. 180e Geschenk?  (Gelesen 2822 mal)

H
  • Beiträge: 21
Liebe Freunde der rein hyphothetischen Fälle,
ich habe mir im Folgenden eine Geschichte ausgedacht welche an keiner Stelle etwas mit der Wirklichkeit zu tun hat:
In der Geschichte wird es darum gehen: "Zwei Beitragskonten" "Zwei Wohnsitze" "Ein Beitragskonto gelöscht" "Alle Widersprüche mit weg gelöscht"

Geschichte:
Zitat
<< Max wohnt in Entenhausen und bekommt für seine dortige Wohnung zwei Bescheide, welchen er beiden widerspricht.
Max hate früher noch einen Zweitwohnsitz bei seinem Vater Dagobert. Plötzlich kommt noch eine Festsetzungebescheid für diesen Zweitwohnsitz mit einer anderen Beitragsnummer.
Max denkt sich:  Warum den Streitwert unnötig hoch treiben und widerspricht mit dem Verweis auf die Beitragsnummer von Dagobert, der schon zahlt.
Was Max leider falsch interpretiert ist die Tatsache, dass auf dem Festsetzungsbescheid für Dagoberts Wohnung auch zusätzlich die Wohnung von Max selbst mit Forderung drauf steht.  Max dachte, da seien die alten Forderungen noch mal aufgeführt, denen er schon widersprochen hat.
Es kommt eine Weile später ein Brief, dass der Widerspruch statt gegeben wurde und dass ferner das eine Beitragskonto für Maxs eigene Wohnung storniert wurde.
Noch später kommt eine Mahnung mit Drohung der Zwangsvollstreckung.
Max ruft bei den Verbreichern an und versteht dann was los ist:
Es gibt zwei Beitragsnummern:
Nr. 111:  Forderungen für Maxs eigene Wohnung, denen allen widersprochen wurde.
Nr. 222: Forderungen für Maxs Zweitwohnsitz bei Dagobert UND Forderungen für Maxs eigene Wohnung. Hier hat Max nur den Forderungen für den Zweitwohnsitz widersprochen :-(.
Was haben ARD-ZDF-GEZ*** gemacht?:
Sie haben das Beitragskonto Nr. 111 gelöscht und damit auch alle Widersprüche. Die Sache ist gegessen.
Damit haben ARD-ZDF-GEZ*** Max sogar 180 EUR erlassen, wahrscheinlich weil sie bei dem dummen Widerspruch  Hoffnung hatten Max zu verarschen und um die Seitenlangen Widersprüche auf dem Beitragskonto Nr. 111 nicht bearbeiten zu müssen.
Scheiße denkt Max. Wegen der Fehlinterpretation des letzten Festsetzungesbescheides ist jetzt sicher die Frist für den richtigen Widerspruch abgelaufen.
Per Telefon haben ARD-ZDF-GEZ*** nochmal Zeit bis Ende Januar eingeräumt in der nicht Zwangsvollstreckt wird. >>

Interpretation der Geschichte:
  • Ich frage mich, wie obige Geschicht mit Max und ARD-ZDF-GEZ*** vielleicht weiter geht?
  • Vielleicht freut sich Max  über die 180 EUR weniger und gibt an der Stelle auf, weil er eigentlich kurz vor der Zwangsvollstreckung/Klage aufhören wollte.
  • Außerdem ist Max deprimiert, weil ARD-ZDF-GEZ*** ihn doch veralbert haben. Einfach das Beitragskonto mit den Widersprüchen zu löschen ist gemein. Dann könnten ARD-ZDF-GEZ*** bei Widersprüchen ja einfach immer ein neues Beitragskonto aufmachen und doppelt fordern.

Viele Grüße
Herbert


***Edit "Bürger":
Wortwahl entschärft/ geändert. Wenn auch verständlich, so bitten wir allein schon der Außenwirkung wegen um moderate Wortwahl. Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Dezember 2015, 23:14 von Bürger«

P
  • Beiträge: 4.009
Dieser Fall kann so normal nicht vorkommen.

Die Forderung für eine Wohnung würde jeweils eine eigene Beitragsnummer haben, bei Zwangsanmeldungen.

Eine doppelte Festsetzung für die gleiche Wohnung unter dem genau gleichen Namen würde nicht statthaft sein. -> Gebührenüberhebung. Zudem würde das augenscheinlich nur passieren, wenn die (Vor) Namen auch unterschiedlich sind.
Unter einer Beitragsnummer würden jedoch auch nicht zwei völlig verschiedene Wohnungen zusammen gefast (falls doch bitte Muster hochladen).

Es dürfte nicht egal sein, welches Konto gelöscht wird. Die LRA sollte sich das nicht aussuchen dürfen. Es reicht, wenn einer Forderung pro Wohnung widersprochen wird, weil das andere eine Überhebung wäre, diese ist sowieso nicht zulässig, wäre also rechtswidrig, dürfte somit auch nicht vollstreckt werden. Eine LRA kann eine Person A nicht schlechter stellen nach der Kontoauflösung. Dabei müssten die Widersprüche entsprechend der jeweiligen Wohnung zugeordnet werden.

Beispiel:

Bescheid A für Beitragsnummer 222
Forderung für Wohnung A1 und B1  -> Versand an Wohnung B1
Bescheid B für Beitragsnummer 111
Forderung für Wohnung A1 ->Versand an Wohnung A1

Person A widerspricht der Forderung für Bescheid A (unabhängig, welcher Betrag (A1 und B1 oder nur B1)
Person A widerspricht der Forderung für Bescheid B

jetzt entfernt die LRA Konto für Nummer 111
--> wäre nicht zulässig, denn Sie müsste die Forderung A1 und B1 streichen, wenn Person A angeben hat, dass für Wohnung B1 bereits unter der Beitragsnummer von Person B bezahlt wird

Würde die LRA, nur den Teil für B1 streichen, wäre es eine dopptelte Festsetzung für Wohnung A1.

Somit wäre für Wohnung A1 eine doppelte Festsetzung, diese ist per se nicht zulässig.
->
An dieser Stelle kann die LRA aber nicht einfach das für sie günstigere Konto Beitragsnummer 111 löschen,
tut sie das aber einfach, dann sollten weitere rechtliche Mittel dagegen möglich sein.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Dezember 2015, 23:54 von PersonX«

H
  • Beiträge: 21
@Moderator: Bitte bitte kontrollieren, ob korrekt geschwärzt wurde. Bin nicht ganz sicher.  Sorry für die Arbeit. Vielen lieben Dank.  Bitte sage mir, was anders gemacht werden muss und diesen Text löschen.

Hier sind die völlig frei erfundenen Briefe passend zu der voran gegangenen ebenfalls erfundenen Geschichte.

Formelle Zusammenfassung der erfundenen Geschichte:
  • Zwei Bescheide für Wohnung S mit Beitragsnummer Ns
  • Einzeln Widerspruch gegen Bescheide.
  • Ein Bescheid mit neuer Beitragsnummer gegen Wohnung B und Wohnung S
    (Evtl. wurde der angegebene Zeitraum für Wohnung S in den alten Bescheiden noch nicht betrachtet.)
  • Widerspruch gegen Forderung für Wohnung B mit Bezug auf zahlenden Mitbewohner.  Forderung für Wohnung S wurde übersehen. (Das hat sie voll durcheinander gebracht:-)
  • Anwort mit Hinweis, dass altes Beitragskonto für Wohnung S gelöscht wurde. Per Telefonat festgestellt, das Widersprüche mit weg sind.
  • Mahnung mit alten Forderungen für Wohnung S auf Beitragskonto, welches für Wohnung B angelegt wurde.  Zeitraum der Existenz von Wohnung B wird für Wohnung S nicht gefordert obwohl die Wohnungen gleichzeitig existiert haben.


Bin ja gespannt, ob eine Fehlinterpretation vorliegt.

Grüße
Herbert
PS: sorry für die kaum lesbare Qualität, 300kb ist schon anspruchsvoll zu knacken :-(


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