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Autor Thema: 2 Einträge bei der Schufa , Klage Streitwert plötzlich 6000€ ?  (Gelesen 4985 mal)

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Im Sept '15 hat Person A bei der Bank erfahren, dass er einen Eintrag bei der Schufa hat. Person A beantragte sofort die kostenlose Schufaauskunft.
Eine Woche später sollte Person A eine Vermögensauskuft (MDR+Beitragservice als Gläubiger) wegen nicht bezahlter Gebühren beim Gerichtsvollzieher (GV) abgeben.
Person A fragte den GV ob er schon einen Eintrag gemacht hätte und ob er sich ausweisen könne. Der GV beantwortete beide Fragen mit Nein !!
Der GV sagte aber, er macht einen Eintrag wenn Person A nicht diese Vermögensauskunft abgibt.
Person A tat dies natürlich nicht, da nicht geklärt war, wer denn der genaue Gläubiger ist , MDR oder Beitragsservice, und der GV sich nicht ausweisen wollte.
Zeuge war der Sohn von Person A der ebenfalls schon Probleme mit der GEZ hat.

- Person A legte im Oktober '15 Widerspruch nach § 882d ZPO gegen die Vollziehung der Eintragungsanordnung ein, siehe Anlage 1.

- Diese wurde wie immer abgelehnt siehe Anlage 2.
In derselben Woche bekam Person A seine beantragte Schufaauskunft und erfuhr dadurch das der GV bereits im Januar eine Eintragung ( Beitragservice als Gläubiger ) gemacht hatte, obwohl er dies beim letzten Gespräch verneinte.

- Person A erhob sofort Klage gegen beide Eintragungen siehe Anlage 3.

- Person A erhielt im Nov '15 dann einen ach so tollen Beschluss wo der Streitwert vorläufig auf 6000€ festgesetzt wurde, weil der Richter die Klage so verstanden hat
Zitat
"Mit seiner Klage verlangt der Kläger offenbar den Widerruf von Daten, die die Beklagte an die Schufa übermittelt hat. "

Beschluss siehe Anlage 4

- Person A stellte im Nov'15 folgende Nachfrage beim Gericht. siehe Anlage 5

seit 15.11. wartet Person A auf Antwort vom Gericht


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Anlage 2 (Ablehnung der Erinnerung)
Anlage 3 (Klage gegen Zwangsvollstreckung und gegen Eintragung)


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Anlage 4 (Streitwertfestsetzung, 2 Seiten)
Anlage 5 (Antwort auf Streitwertfestsetzung)


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Vorab - ohne groß auf die Inhalte einzugehen:

Was erhofft sich Person A davon, das Gericht mit wüsten Beschimpfungen zum Gegner zu machen?
Ich halte dies gelinde ausgedrückt für nicht hilfreich...

...Empörung hin oder her.

Zur "Konfliktlösung" oder Entschärfung trägt dies jedenfalls sicher nicht bei.

Das bedeutet nicht, dass man "kuschen" muss, aber gegenhalten kann man auch mit "sachlicher Schärfe".


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Person A hat es satt das die BRD Gerichte Fakten ignorieren oder mit Absicht falsch verstehen, das hier ist ja kein Einzelfall. Mal schauen was als Antwort kommt.


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Heute erhielt Person A Antwort vom Gericht :)


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...aus der fiktiven Verfügung:
Zitat
[...] Zukünftige Schriftsätze des Klägers mit einem vergleichbaren beleidigenden Inhalt wie die des Klägers vom [...] werden nicht mehr bearbeitet. [...]

Ich verweise auf meine obigen Anmerkungen...
Vorab - ohne groß auf die Inhalte einzugehen:

Was erhofft sich Person A davon, das Gericht mit wüsten Beschimpfungen zum Gegner zu machen?
Ich halte dies gelinde ausgedrückt für nicht hilfreich...

...Empörung hin oder her.

Zur "Konfliktlösung" oder Entschärfung trägt dies jedenfalls sicher nicht bei.

Das bedeutet nicht, dass man "kuschen" muss, aber gegenhalten kann man auch mit "sachlicher Schärfe".

...und konstatiere, dass es eben in der Tat nicht hilfreich ist, sich in Beleidigungen zu ergehen.


Das Forum unterstützt keine solchen fiktiven Vorgehensweisen!
Der Thread wird daher geschlossen, bleibt jedoch als "mahnendes Beispiel" vorläufig stehen.


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