Da man bei dem Beitrag Rechtsweg Ba-Wü nix schreiben kann, eröffne ich hier mal diese Möglichkeit.
Generell finde ich es eine tolle Idee ein Flussdiagramm zu entwerfen, meistens trifft dieses auf fast alle Bundesländer zu und würde vor allem neuen Mitgliedern einen leichteren Einstieg bieten.
Ich kann mich nur zu dem Weg bis zur Klage äußern, da ich mich bis jetzt kaum mit der Zwangsvollstreckung beschäftigt habe. Folgende Punkte sind mir in der PDF auf Seite 1 aufgefallen:
1. Werden in Ba-Wü generell 6 Wochen zur vollständigen Klagebegründung seitens des Verwaltungsgerichts erteilt? Ich kenne das so, dass diese Zeit erst beantragt werden muss und hier das Gericht die Möglichkeit hat bis max. 6 Wochen Zeit zu geben.
2. In Ba-Wü werden die Verfahren in der Regel eingefroren? Ist das wirklich so? Dann ziehe ich nämlich nach Ba-Wü.
3. Die Mahnungen und Zahlungserinnerungen haben keine Rechtsbehelfsbelehrung, nur die Festsetzung dieser, die widerum einen eigenständigen Verwaltungsakt darstellen. Also kann man sich unter diese beiden Punkte gleich das Kästchen einfügen, abheften.
4. Fristgerecht Widerspruch* einlegen bei Rundfunkanstalt!!! Vielleicht könnte man hier noch den Hinweis einfügen, innerhalb von 4 Wochen ab Zustellung des Schreibens. Zustellung bedeutet immer Post mit Zustellungsurkunde, Zustellung durch die Post mittels Einschreiben, Zustellung durch die Behörde gegen Empfangsbekenntnis.